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Online-Zulassung (iKfz)

Die nachfolgenden Dienstliestungen können Sie online beantragen. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die Nutzung aller Online-Dienste:

    • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (zur AusweisApp2
    • Kreditkarte mit ePayment Funktion

Online-Außerbetriebsetzung

Sie wollen ein Fahrzeug abmelden? Dann können Sie den Online-Servie nutzen und müssen nicht bei der Zulassungsstelle vorsprechen.

Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

So funktioniert’s:

  1. Online Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online Zulassungsbehörde auswählen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Stempelplaketten (vorsichtig) vom KFZ-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  9. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft und Sie können die Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Online-Fahrzeug-Abmeldung beträgt 3,30 €.
  • Falls Sie das Kennzeichen für maximal weitere zwölf Monate reservieren möchten, beträgt die zusätzliche Gebühr 2,60 €.

Bitte beachten Sie: Falls Sie ein historisches Fahrzeug ein Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen abmelden wollen, geben Sie bitte am Ende des Kennzeichen kein H bzw. E ein. Sie sind kein Teil des Kennzeichens

Online Neuzulassung

Sie möchten ein fabrikneues, bisher noch nicht zugelassenes Fahrzeug anmelden? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht bei der Zulassungstelle vorsprechen.

Sie können online keine Zulassung für eine andere Person vornehmen.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Neuzulassung:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal zugelassen wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online-Zulassungsbehörde auswählen.
  2. Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen. (Alternativ: Elster-Zertifikat)
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  6. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der online übertragene Antrag wird manuell geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!

Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände.

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Neuzulassung beträgt ca. 40,00 €.
  • Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.

Online Umschreibung

Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen auf Sie umschreiben? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht bei der Zulassungsstelle vorsprechen.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Umschreibung:

  • das Fahrzeug ist derzeit zugelassen (Zulassung erfolgte nach dem 01.01.2015)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Übernahme des bisherigen Kennzeichens


So funktioniert’s:

  1. Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online Zulassungsbehörde auswählen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen:
  4. Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig.Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert)Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  6. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!

Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände. 

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Umschreibung beträgt ca. 40,00 €.
  • Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.

Online Wiederzulassung

Sie möchten ein gebrauchtes, abgemeldetes Fahrzeug auf den bisherigen oder einen neuen Halter zulassen? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht in der Zulassungsstelle vorsprechen.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Wiederzulassung:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online-Zulassungsbehörde auswählen. 
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben: 
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein. Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig. Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert) .Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
  6. Gebühr mittels ePayme-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der übertragene Antrag wird manuell geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) [die Plakettenträger zur HU werden nur dann versandt, wenn die HU nach der Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde und die alte HU nicht mehr gültig ist] zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!

Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP)

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt zwischen 17,00 € und 55,00 €.

Online Adressänderung

Sie sind innerhalb des Landkreises Miesbach umgezogen? 

Dann können Sie diesen Online-Service nutzen und müssen nicht persönlich bei der Zulassungstelle vorsprechen.

Voraussetzungen für die Online-Adressänderung:

  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug das nicht außerbetrieb gesetzt ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP). Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein. Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig. Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert). Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich 
  5. Antragsdaten werden automatisiert geprüft undübertragen.
  6. Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Kosten und Gebühren:

  • Die Gebühr für die Adressänderung beträgt ca. 16,00 €.