Online-Zulassung (iKfz)
Voraussetzungen für die Nutzung aller Online-Dienste:
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (zur AusweisApp2 )
- Kreditkarte mit ePayment Funktion
Online-Außerbetriebsetzung
Sie wollen ein Fahrzeug abmelden? Dann können Sie den Online-Servie nutzen und müssen nicht bei der Zulassungsstelle vorsprechen.
Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
So funktioniert’s:
- Online Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online Zulassungsbehörde auswählen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Stempelplaketten (vorsichtig) vom KFZ-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
- Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft und Sie können die Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Kosten und Gebühren:
- Die Gebühr für die Online-Fahrzeug-Abmeldung beträgt 3,30 €.
- Falls Sie das Kennzeichen für maximal weitere zwölf Monate reservieren möchten, beträgt die zusätzliche Gebühr 2,60 €.
Bitte beachten Sie: Falls Sie ein historisches Fahrzeug ein Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen abmelden wollen, geben Sie bitte am Ende des Kennzeichen kein H bzw. E ein. Sie sind kein Teil des Kennzeichens
Online Neuzulassung
Sie möchten ein fabrikneues, bisher noch nicht zugelassenes Fahrzeug anmelden? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht bei der Zulassungstelle vorsprechen.
Sie können online keine Zulassung für eine andere Person vornehmen.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Neuzulassung:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal zugelassen wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
So funktioniert’s:
- Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online-Zulassungsbehörde auswählen.
- Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen. (Alternativ: Elster-Zertifikat)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
- Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der online übertragene Antrag wird manuell geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!
Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände.
Kosten und Gebühren:
- Die Gebühr für die Neuzulassung beträgt ca. 40,00 €.
- Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.
Online Umschreibung
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen auf Sie umschreiben? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht bei der Zulassungsstelle vorsprechen.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Umschreibung:
- das Fahrzeug ist derzeit zugelassen (Zulassung erfolgte nach dem 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Übernahme des bisherigen Kennzeichens
So funktioniert’s:
- Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online Zulassungsbehörde auswählen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen:
- Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig.Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert)Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
- Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!
Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände.
Kosten und Gebühren:
- Die Gebühr für die Umschreibung beträgt ca. 40,00 €.
- Bei der Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 10,20 € + 2,60 € für die Vorwegzuteilung an.
Online Wiederzulassung
Sie möchten ein gebrauchtes, abgemeldetes Fahrzeug auf den bisherigen oder einen neuen Halter zulassen? Dann können Sie den Online-Service nutzen und müssen nicht in der Zulassungsstelle vorsprechen.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die Online-Wiederzulassung:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
So funktioniert’s:
- Online-Portal des Landratsamts Miesbach aufrufen und Online-Zulassungsbehörde auswählen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Folgende Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP).Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein. Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig. Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert) .Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft und übertragen.
- Gebühr mittels ePayme-System (Kreditkarte) bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der übertragene Antrag wird manuell geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) [die Plakettenträger zur HU werden nur dann versandt, wenn die HU nach der Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde und die alte HU nicht mehr gültig ist] zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. WICHTIG: Erst dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug fahren!
Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP)
Kosten und Gebühren:
- Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt zwischen 17,00 € und 55,00 €.
Online Adressänderung
Sie sind innerhalb des Landkreises Miesbach umgezogen?
Dann können Sie diesen Online-Service nutzen und müssen nicht persönlich bei der Zulassungstelle vorsprechen.
Voraussetzungen für die Online-Adressänderung:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug das nicht außerbetrieb gesetzt ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen, hier Link zum Bürgerservice-Portal
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP). Die gültige HU-Plakette muss noch auf dem Kennzeichenschild angebracht sein. Die HU ist bei Antragstellung noch mindestens für einen Monat gültig. Es können nur HU-Berichte akzeptiert werden, die ab dem 01.01.2018 erstellt wurden (alle älteren HU-Berichte sind nicht im zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert). Ist der aktuelle HU/SP-Bericht von der Überwachungsorganisation noch nicht an das zentrale Fahrzeugregister übermittelt, ist die Eingabe eines HU / SP-Expresscodes erforderlich
- Antragsdaten werden automatisiert geprüft undübertragen.
- Gebühr mittels ePayment-System (Kreditkarte) bezahlen.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Kosten und Gebühren:
- Die Gebühr für die Adressänderung beträgt ca. 16,00 €.