Unsere Leistungen / benötigte Unterlagen
Neuzulassung für Fahrzeuge aus dem Inland
Sie möchten ein fabrikneues, bisher noch nicht zugelassenes Fahrzeug anmelden
(Schon gewusst? Das können Sie jetzt alternativ zur persönlichen Vorsprache auch bequem über unseren iKFZ Online-Service erledigen!)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC (EG-Übereinstimmungsbescheingiung oder Einzelbetrieberlaubnis (§ 21 StVZO / § 13 EG-FVG)
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Vollmacht bei Zulassung durch dritte Personen (neben Personalausweis des Halters zusätzlich Personalausweis des bevollmächtigten)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Bestätigung FIN-Prüfung
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)
Kosten:
ca. 50 € zzgl (Wunsch-) Kennzeichen
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises - Halterwechsel
Sie möchten ein im Landkreis Miesbach zugelassenes Fahrzeug auf sich umschreiben lassen.
Sie können entweder
- das bisherigen Kennzeichen beibehalten oder
- ein neuen Kennzeichen zuteilen lassen
Mit dem Beibehalt des bisherigen Kennzeichens entfällt jedoch nicht die Verpflichtung des Halters, die Adressänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheingung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Vollmacht bei Zulassung durch dritte Personen (neben Personalausweis des Halters zusätzlich Personalausweis des bevollmächtigten)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, usw.)
- Kennzeichen zum Entwerten (falls Fahrzeug noch zugelassen ist und Kennzeichenänderung gewünscht wird)
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)
Kosten:
- Beibehalt des Kennzeichens ca. 15 €
- Kennzeichenänderung ca. 50 € zzgl. (Wunsch-) Kennzeichen
Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Landkreises - Halterwechsel
Sie möchten ein nicht im Landkreis Miesach zugelassenes Fahrzeuges auf sich umschreiben lassen
Sie können entweder
- das bisherigen Kennzeichen beibehalten oder
- ein neuen Kennzeichen zuteilen lassen
Ein Beibehalt des Kennzeichens ist nur möglich, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Mit dem Beibehalt des bisherigen Kennzeichens entfällt jedoch nicht die Verpflichtung des Halters, die Adressänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheingung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Vollmacht bei Zulassung durch dritte Personen (neben Personalausweis des Halters zusätzlich Personalausweis des bevollmächtigten)
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, usw.)
- Kennzeichen zum Entwerten (falls Fahrzeug noch zugelassen ist und Kennzeichenänderung gewünscht wird
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen:Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)
Kosten:
- Kennzeichenbeibehalt ca. 30 €
- Kennzeichenänderung ca. 50 € zzgl. (Wunsch-) Kennzeichen
Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenmitnahme - gleicher Halter
Sie möchten ein auf Sie in einem anderen Landkreis zugelassenes Fahrzeugs mit Beibaltung des bisherigen Kennzeichens umschreiben lassen (Zuzug in den Landkreis Miesbach)
Sie können entweder
- das bisherigen Kennzeichen beibehalten oder
- ein neuen Kennzeichen zuteilen lassen
Ein Beibehalt des Kennzeichens ist nur möglich, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Mit dem Beibehalt des bisherigen Kennzeichens entfällt jedoch nicht die Verpflichtung des Halters, die Adressänderung bei der Zulassungsstelle anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. neue eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) - nur bei Wechsel der Versicherung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Vollmacht bei Zulassung durch dritte Personen (neben Personalausweis des Halters zusätzlich Personalausweis des bevollmächtigten)
- ggf. SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt - nur bei Änderung der Bankverbindung
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, usw.)
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)
Kosten:
ca. 25 €
Wiederzulassung auf bisherigen Halter - selbes Kennzeichen
Sie möchten Ihr Fahrzeug wieder zulassen. (bisheriger Halter mit den bisherigen Kennzeichen)
(Schon gewusst? Das können Sie jetzt alternativ zur persönlichen Vorsprache auch bequem über unseren iKFZ Online-Service erledigen!)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- bisherige Kennzeichen
In der Regel werden sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung die registriereten Daten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Für die erneute Zulassung ist nach dieser Zeit der Nachweis einer Betriebserlaubnis / Typengenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten: Übereinstimmungsbescheinigung CoC, Datenbestätigung des Herstellers oder Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges. Sollten die vorgenannten Nachweise nicht existieren, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich. In diesen Fällen ist der Online-Service nicht möglich!
Zusätzlich:
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde
Kosten:
ca. 25 €
Wiederzulassung auf bisherigen Halter - Kennzeichenwechsel
Sie möchten Ihr Fahrzeug mit neuen Kennzeichen wieder zulassen (ohne Halterwechsel!)
(Schon gewusst? Das können Sie jetzt alternativ zur persönlichen Vorsprache auch bequem über unseren iKFZ Online-Service erledigen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
In der Regel werden sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung die registriereten Daten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Für die erneute Zulassung ist nach dieser Zeit der Nachweis einer Betriebserlaubnis / Typengenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten: Ubereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers oder Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges. Sollten die vorgenannten Nachweise nicht existieren, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde)
Kosten:
ca. 50 € zzgl. (Wunsch-) Kennzeichen
Import eines Neufahrzeuges (aus EU-Land oder Drittstaat)
Sie möchten ein fabrikneues, bisher noch nicht zugelasses Fahrzeug zulassen, das Sie im Ausland erworben haben.
Erforderliche Unterlagen:
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Herstellerbestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erstellt wurde
- Nachweis über Betriebserlaubnis: CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), Datenbestätigung des Herstellers oder Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 StVZO / § 13 EG-FGV
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original (als Eigentumsnachweis)
- Einfuhrumsatzsteuererklärung (unter 6.000 km und nicht älter als 6 Monate - kann bei Zulassunggstelle ausgefüllt werden)
- nur bei Drittstaaten: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- ggf. Vorführung des Fahrzeuges nach Zuteilung der Kennzeichen, sofern erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzueugbrief) ausgefertigt wird
Die Zulassungsstelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne vorab telefonisch oder per Email kontaktieren. (zulassung@lra-mb.bayern.de)
Zusätzlich:
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kosten:
ca. 50-60 € zzgl. Kennzeichen
Import eines Gebrauchtfahrzeuges (Aus EU-Land oder Drittstaat)
Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach zulassen, das Sie im Ausland erworben haben
Erforderliche Unterlagen:
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ggf. ausländische Kennzeichen / Nachweis über Außerbetriebsetzung
- Nachweis über Betriebserlaubnis: COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), Datenbestätigung des Herstellers oder Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 StVZO / § 13 EG-FGV
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original (als Eigentumsnachweis)
- Einfuhrumsatzsteuererklärung (unter 6.000 km und nicht älter als 6 Monate - kann bei Zulassunggstelle ausgefüllt werden)
- nur bei Drittstaaten: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV) - falls PKW älter als 3 Jahre / Krad älter als 2 Jahre ist eine Hauptutersuchung (Abgasuntersuchung) erforderlich
- ggf. Vorführung des Fahrzeuges nach Zuteilung der Kennzeichen, sofern erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzueugbrief) ausgefertigt wird
Die Zulassungsstelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzuorfern. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne vorab telefonisch oder per Email kontaktieren. (zulassung@lra-mb.bayern.de)
Zusätzlich:
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kosten:
ca. 50-60 € zzgl. Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Überführungs- oder Probefahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen - dann benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Probefahrt: Fahrt zur Feststellung / Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
Überführungsfahrt: Verbringen des Fahrzeuges an einen anderen Ort.
Gültigkeitsdauer: maximal 6 Tage - Beginn immer am Tag der Ausstellung, Zuteilung für ein in der Zukunft liegendes Datum ist nicht möglich! Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen ohne Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug bei der Untersuchung bzw. Prüfung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem an grenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Verkehrsunsichere Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Fahrzeug muss außerdem einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung besitzen. Liegt keine Betriebserlaubnis vor, dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden
Als Nachweis der Betriebserlaubnis (BE) gelten: Übereinstimmungsbescheinigung (in Papierform - notfalls als Zweitschrift vom Hersteller), Datenbstätigung des Herstellers, Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges oder ein Gutachten nach § 21 StVZO falls die vorgenannten Dokumente nicht existieren.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopieb Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei ausländischen Fahreugen müssen immer die Originaldokumente vorgelegt werden
- EVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen (elektronische Versicherungsbestätigung nach § 16a Abs. 1 FZV)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters, auch bei Ehegatten erforderlich
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, KÜS, ...) oder eine Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO
Voraussetzungen/eigene Zuständigkeit:
- Fahrzeug ist abgemeldet oder Zuteilung ist außerhalb des Saisonzeitraumes
- Fahrzeugstandort oder Erstwohnsitz des Antragstellers ist im LKR MB
- Verwendungszweck: Probefahrt / Überführungsfahrt / Fahrt zum TÜV
- bei abgelaufener HU muss der Fahrzeugstandort im LKR MB sein oder in angrenzendem LKR -> Ausstellung mit Umkreisbeschränkung
- keine Ausstellung im Rahmen der EWZ erlaubt!
Zusätzlich:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der unterschriftsberechtigten Person/-en (Geschäftsführer, Prokurist)
- Bei Vereinen: Vereinregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/-en (Vorstand)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil / Sterbeurkunde
Kosten:
13,10 € zzgl. Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Sie benötigen ein Kennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland (Zollkennzeichen)
Die Zulassung erfolgt befristet, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
Der Nachweis einer Betriebserlaubnis ist vorgeschrieben (BE) - als Nachweis einer BE gelten:
- Übereinstimmungsbescheinigung
- Datenbestätigung des Herstellers
- Bescheinigung über EInzelgenehnemigung des unveränderten Fahrzeugs
- Gutachten (§ 21 StVZO / § 13 EG-FZV)
- eine internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr zugeteilt werden
- Die HU muss mindestens noch bis Ende der befristeten (internationalen) Zulassung gültig sein
- ein internationaler Zulassungsschein ist nicht mehr erforderlich und wird nur auf Antrag (kostenpflichtig) ausgestellt
- Die Fahrzeugpapiere werden fortgeschrieben. Sollten Sie noch keine EU-Fahrzeugpapiere besitzen, ist ein kostenpflichtiger Umtausch erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gelbe Versicherungbescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt (Steuerpflicht für 1 Monat)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV) mindestens bis zum Ablaufdatum des Kennzeichens
- bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichenschilder
Voraussetzungen/eigene Zuständigkeit:
- Fahrzeug wird ins Ausland verbracht
- Erstwohnsitz Antragsteller ist im LKR MB (Fahrzeugstandort egal)
- Wohnsitz im Ausland (Fahrzeugstandort muss im LKR MB sein)
- keine Ausstellung im Rahmen der EWZ erlaubt!
Vorsicht: Ausstellung auf Firmen im Ausland ist nicht möglich!
Gültigkeitsdauer für Ausfuhrkennzeichen: 9, 15, 30, 60 oder 90 Tage
Kosten:
ohne Versicherung ca. 45 € zzgl. Kennzeichen
rotes Händlerkennzeichen
Sie betreiben einen gewerblichen KFZ-Handel und benötigen ein rotes Dauerkennzeichen?
Gemäß § 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann ein rotes Dauerkennzeichen an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -werkstätten und -händler zugeteilt werden. Die Antragsteller müssen sich dafür einer Zuverlassigkeitsprüfung unterziehen. Rote Kennzeichen werden ausschließlich zur Verwendung im Rahmen des Gewerbebetriebes ausgegeben und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Es ist ein Fahrtennachweisbuch zu führen, die Ausgabe erfolgt befristet.
Erforderliche Unterlagen:
- formloser schriftlicher Anttrag unter Angabe von Grund und Bedarf durch den Geschäftsführer oder bevollmächtigten Fuhrparkleiter
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) - zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Bestätigung der örtlichen Bauabteilung der Gemeinde, ob der Betrieb eine Genemigung und über die erforderlichen gewerblichen Stellplätze verfügt
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung gem § 23 Abs. 1 FZV für ein rotes Kennzeichen zur Dauerverwendung
Zuteilung Saisonkennzeichen
Sie möchten für Ihr Fahrzeug die Zuteilung eines Saisonkennzeichens
Erforderliche Unterlagen:
- eVB-Nr. (elektronsiche Versicherungsbestätigung) mit der gewünschten Gültigkeit des Kennezichens (z.B. 04 /10)
- Alle weiteren Unterlagen, die für eine Zuteilung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Auflistung bei der jeweiligen Dienstleistung.
- bisheriges Kennzeichen zum Entwerten
Zuteilung H-Kennzeichen (Oldtimer)
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Oldtimer Kennzeichen (H-Kennzeichen)
Erforderliche Unterlagen:
- Gutachten für Oldtimer nach § 23 StVZO
- gültige Hauptuntersuchung
- Alle weiteren Unterlagen, die für eine Zuteilung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Auflistung bei der jeweiligen Dienstleistung.
- bisheriges Kennzeichen zum Entwerten
- falls der bisherige Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheingung Teil II nicht mehr vorhanden sind, ist ein Eigentumsnachweis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde bzw. eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt und eine Erklärung an Eides statt erforderlich.
Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne vorab telefonisch oder per Email kontaktieren. (zulassung@lra-mb.bayern.de)
Kosten:
ca. 35 € zzgl. (Wunsch-) Kennzeichen
Umzug innerhalb des Landkreises - Adressänderung
Sie sind innerhalb des Landkreises umgezogen und benötigen eine Änderung Ihrer Fahrzeugdokumente
(Schon gewusst? Das können Sie jetzt alternativ zur persönlichen Vorsprache auch bequem über unseren iKfz Online-Service erledigen!)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- falls noch ein alter Fahrzeugbrief besteht, ist auch dieser zum Austausch in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen.
Bei Firmensitzverlegung innerhalb des LKR: Gewerbeummeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Kosten:
ca. 15 €
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung
Ihr Name hat sich geändert und Sie benötigen eine Berichtigung Ihrer Fahrezugdokumente
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz) oder Eheurkunde
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Bei Namensänderng einer Firma: Handelsregisterauszug, Gewerbeummeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Kosten:
ca. 20 €
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderungen
An Ihrem Fahrzeug wurden technische Änderungen vorgenommen und Sie müssen die Fahrzeugdokuemte berichtigen lassen
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Datenblatt und Prüfbericht über die Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
- ggf. EVB-Nr. (bei Änderung der Fahrzeugklasse)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
Kosten:
ca. 15 €
Neusiegelung Kennzeichen
Die Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug sind beschädigt oder die Plaketten sind nicht mehr lesbar
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kennzeichen (alt und neu)
Kosten:
ca. 5 € zzgl. Kennzeichen
Verlust / Diebstahl von ZB I (Fahrzeugschein) oder ZB II (Fahrzeugbrief)
Sie haben Ihren Fahrzeugschein (ZB I) verloren oder er wurde gestohlen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Finanzierung/Leasing: schriftliche Einverständniserklärung vom Sicherungsnehmer (Bank z.B.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Eidesstattliche Erklärung (Abnahme vor Ort) bzw. Diebstahlsanzeige Polizei
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
Bitte beachten Sie: die eindestattliche Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bzw. Verlierer abgeben!
Externe Ersatzscheinausstellung nur i.V.m. einer Abmeldung oder Umschreibung.
Kosten: ca. 45 €
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Sie haben Ihren Fahrzeugbrief (ZB II) verloren oder er wurde gestohlen
Die Zulassungsbehörde Miesbach kann dieses Verfahren nur für Fahrzeuge durchführen, die im Landkreis Miesach zugelassen sind, bzw. in Verbindung mit einer Umschreibung in den Landkreis Miesbach. Dauer des Verfahrens: ca. 2 Wochen ab Antragstellung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- Eidesstattliche Erklärung (Abnahme vor Ort) bzw. Diebstahlsanzeige Polizei
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
Bitte beachten Sie: die eidesstattliche Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bzw. Verlierer abgeben!
Kosten: ca. 70 €
Außerbetriebsetzung
Sie möchten ein zugelassenes Fahrzeug abmelden.
(Schon gewusst? Das können Sie jetzt alternativ zur persönlichen Vorsprache auch bequem über unseren iKFZ Online-Service erledigen!)
Ist das Fahrzeug in zugelassenem Zustand bereits ins Ausland verbracht wirden, sind Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I) un dKennzeichenschilder vorzulegen. Ersatzweise gilt eine amtliche Bescheinigung der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Fharzeugpapiere eingezogen und die Kennzeichen entstempelt wurden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen zum Entwerten
- ggf. Verwertungsnachweis
Für eine Ausßerbetriebsetzung ist keine Vollmacht des Halters erforderlich!
Wichtige Hinweise: Das Fahrzeug darf während des außer Betrieb gesetzen Zeitraumes nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden und nicht am Straßenverkehr teilnehmen. DIe Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sieht vor, dass mit jeder Außerbetriebsetzung das bisherige Kennzeichen wieder frei wird und sofort bei einer Außerbetriebsetzung entfällt, da ein Kennzeichen grundsätzlich einem Fahrzeug und nicht einer Person zugeordnet ist! Für eine Wiederzulassung (selbes Fahrzeug + selber Halter) besteht die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen als "Verbleibskennzeichen" zu reservieren. Die Reservierung ist kostenpflichtig und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung schriftlich bei der kennzeichenführenden Behörde erfolgen. Das Kennzeichen wird dann für zwölf Monate reserviert.
Eine Reservierung für ein anderes als das bisherige Fahrzeug ist nur als Wunschkennzeichen und unverbindlich möglich.
Kosten:
ca. 20 €
Verlust / Diebstahl der Kennzeichen - Umkennzeichnung
Das Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug wurde gestohlen oder ist abhanden gekommen
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verlust-/Diebstahlsanzeige Polizei
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- noch vorhandenes Kennzeichen zum Entwerten
Kosten:
ca. 50 € zzgl. Kennzeichen
Umkennzeichnung (auf grüne/schwarze Kennzeichen oder Wunschkennzeichen)
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen (Wechsel grün / schwarz, Wunschkennzeichen)
Erforderlliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung über Hauptwohnsitz)
- ggf. Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte) mit Personalausweis des Bevollmächtigten und des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Kennzeichen zum Entwerten
Kosten:
ca. 30 - 50 € zzgl (Wunsch-) Kennzeichen
Feinstaubplaketten / Umweltzonen
Zum Schutz der Gesundheit wurde eine europaweite Feinstaubrichtlinie erlassen, die Kommunen gestattet, in Ballungsräumen Umweltzonen einzurichten. Diese Zonen dürfen nur mit einer sichtbar angebrachten Umweltplakette (Feinstaubplakette) befahren werden. Die Zuteilung dieser Plakette richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeuges. Im Landkreis Miesbach gibt es keine Umweltzone. Die Stadt München hat eine Umweltzone eingerichtet!
Bitte prüfen Sie, ob für die Gebiete / insbesondere die Städte, die Sie befahren möchten, eine Umweltzone eingerichtet wurde!
Welche Fahreuge benötigen eine Plakette?
Feinstaubplakette (PDF, 185 kB, 25.11.2016)
Wo erhalten Sie die Plakette?
Die Ausgabe der Plaketten erfolgt über die Zulassungsbehörden und über die nach § 47a Abs. 2 StVZO für die Durchführung von Abgasuntersuchungen zugelassenen Stellen (z.B. technische Prüfstellen oder Werkstätten). Dies gilt auch für die Ausgabe von Plaketten für ausländische Kraftfahrzeuge.
Notwenidige Unterlagen:
Der Nachweis erfolgt über den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbeschenigung Teil I oder durch ein vergleichbares ausländisches Dokument.
Kosten:
5,00 €