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Unverschlüsselte Kommunikation

Um die elektronische Kommunikation mit uns zu erleichtern, bitten wir in Ihrer E-Mail um möglichst umfassende Angabe in welcher Form Sie eine Antwort von uns wünschen.

Da unverschlüsselte E-Mails andererseits leicht von Dritten eingesehen und manipuliert werden können, übermitteln wir auch aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Zustimmung in dieser Form. Wenn Sie wünschen, per E-Mail-Nachricht von uns eine Antwort zu erhalten, dann müssen Sie daher im betroffenen Online-Formular Ihre Zustimmung erteilen:

  • dass wir Ihnen auf Ihre Anfrage per unverschlüsselter E-Mail antworten dürfen
  • dass in unserer Antwort personenbezogene Daten enthalten sein können, die Sie im Online-Formular eingegeben haben
  • dass in unserer Antwort möglicherweise weitere personenbezogene Daten enthalten sind, die im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage und einem Verwaltungsverfahren stehen (z.B. Sachstand eines Antrages oder Inhalte eines Bescheides).

Ihre Erlaubnis betrifft nur den Einzelfall Ihrer Anfrage und gilt nicht pauschal für alle künftigen Kontakte mit dem Landratsamt. Bei einer nächsten Anfrage per Online-Formular müssen Sie Ihre Erlaubnis daher erneut erteilen.

Wenn Sie uns nicht über ein Online-Formular auf unserer Internetseite, sondern direkt per E-Mail kontaktieren, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass Sie auch mit einer unverschlüsselten E-Mail-Antwort einverstanden sind.
Falls Sie die Antwort nicht per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Anfrage mit.