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Einwendungen

Während der ersten Auslegungsphase sind zahlreiche Rückmeldungen eingegangen. Insgesamt gab es 870 Einwendungen von Bürgerinnen, Bürgern, Vereinen und Gemeinden. 

Eine vollständige Kategorisierung nach Interessensgruppen liegt noch nicht vor. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Rückmeldungen ein breites Spektrum abdecken: Sie kommen von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern und Landwirten, von Gemeinden sowie von Interessenvertretungen aus Naturschutz, Tourismus und Sport. Inhaltlich reicht das Spektrum von grundsätzlicher Kritik an der Notwendigkeit von Landschaftsschutzgebieten über Detailfragen bis hin zu konstruktiven Vorschlägen.

Dabei ist allerdings festzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einwendungen nicht gerechtfertigt ist, während andere durchaus nachvollziehbare Anregungen und Hinweise enthalten. Es gibt zudem positive Rückmeldungen sowie konkrete Forderungen, etwa nach der Herausnahme oder Hereinnahme einzelner Grundstücke. Insgesamt zeigt sich, dass die Diskussion sehr vielschichtig verläuft.

Die bisherigen mehr als 800 Einwendungen sind bereits alle von der UNB sowie der Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete geprüft und die berechtigen in die Entwürfe eingearbeitet worden. Nur einzeln beantwortet wurden diese von der Verwaltung noch nicht. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erforderlich aus rechtlicher Sicht, sagt Abteilungsleiterin Dr. Franziska-Maria Kreuzinger. Eine Beantwortung geschieht zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Beschlussfassung durch den Kreistag.