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Hintergrundinformationen

Die Landschaftsschutzgebiete (LSGs) im Landkreis Miesbach werden derzeit neu geregelt. Alte Verordnungen aus den 1950er-Jahren waren rechtlich überholt. Ziel ist es, die Gebiete rechtssicher, praxistauglich und fair für alle Beteiligten, Natur, Landwirtschaft, Eigentümer und Erholungssuchende auszugestalten.

Warum neue Verordnungen?

Der Kreistag hat das Landratsamt bereits vor rund drei Jahren fast einstimmig damit beauftragt, die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach rechtssicher neu zu fassen. Hintergrund war, dass das Verwaltungsgericht München in einem Verfahren Zweifel an der Wirksamkeit der bestehenden Verordnung „Tegernsee und Umgebung“ geäußert hat. Eine abschließende Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof ist nicht erfolgt, da der Antrag vom Kläger zurückgezogen wurde. Um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen und die Schutzwürdigkeit der Flächen weiterhin zu gewährleisten, haben wir die alten Verordnungen aufgehoben und die Gebiete einstweilig sichergestellt.

Ziele:

Die neuen Verordnungen sollen eine tragfähige, faire Lösung bieten, die unterschiedliche Interessen in Einklang bringt: Schutz von Natur und Landschaft, Freizeitnutzung, Eigentumsrechte sowie Sicherheit.

Der Prozess:

Für die Erarbeitung wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber eingesetzt. In ihr arbeiten Vertreter aller Kreistagsfraktionen, darunter auch Vertreter aus Land- und Forstwirtschaft. Begleitet und fachlich vorbereitet wird der Prozess von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Demokratische Beteiligung:

Die Entwürfe lagen von Juli bis August 2025 in allen betroffenen Kommunen und im Landratsamt öffentlich aus. Jede Bürgerin und jeder Bürger konnte Einwendungen einbringen. Nach Ende der Auslegung wurden diese geprüft und die Verordnungen ggf. überarbeitet. Am 21. November 2025 geht es in eine zweite Auslegungsphase. Hier werden die von der AG überarbeiteten und von verschiedenen Gremien beratenen Entwürfe erneut der Öffentlichkeit präsentiert. 

Zwischenlösung:

Bis Ende 2026 gilt eine einstweilige Sicherstellung für die Gebiete. Diese enthält im Wesentlichen dieselben Regelungen wie die aktuellen Entwürfe. Einzelne Punkte wurden bereits in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft angepasst.