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Unterlagen zweite Auslegung

Vom 21. November bis 22. Dezember liegen die Unterlagen der Landschaftsschutzgebiete (LSG) zur zweiten Auslegung aus.

Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist beträgt einen Monat. Die vorangehende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 32/2025 vom 13.11.2025. Die Entwürfe und Karten können im Landratsamt Miesbach (Haus G, EG, Infopoint, Rosenheimer Str. 4, Miesbach) sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden und hier auf der Internetseite des Landratsamtes eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowohl bei den betroffenen Gemeinden als auch beim Landratsamt Miesbach schriftlich oder per E-Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de vorgebracht werden. Nach Abschluss der Prüfung aller Stellungnahmen werden fachlich berechtigte Einwände in die Verordnungsentwürfe eingearbeitet. 

Die Unterlagen umfassen die aktualisierten Karten, die Texte der Verordnungen sowie die Erläuterungsberichte. Alle Einwendungen aus dem ersten Verfahren wurden mit der Arbeitsgruppe Landschaftsschutz des Kreistags erörtert und - sofern berechtigt - berücksichtigt; die Gebietsgrenzen wurden erforderlichenfalls angepasst.

Zusätzlich stehen die Differenzflächenkarten zur Verfügung. Darin sind die Änderungen gegenüber der ersten Auslegung farblich markiert, sodass die Anpassungen der Gebietsgrenzen auf einen Blick erkennbar sind.

Zur besseren Orientierung steht außerdem ein Link zum Geoinformationssystem (GIS) des Landkreises Miesbach zur Verfügung.

Zusätzlich bieten kurze Übersichten zu jedem LSG eine schnelle Orientierung zu Schutzwürdigkeit und Schwerpunktsetzungen, ersetzen jedoch nicht die vollständigen Unterlagen.

Die Verordnungsentwürfe liegen zudem in verständlicher Sprache vor. Ab § 4 sind alle Fassungen nahezu identisch. Die Verordnungen in verständlicher Sprache sind nicht Teil der offiziellen Unterlagen, sie dienen nur dem Verständnis.

Zum Thema Mountainbiken wird der Kreistag parallel zu den LSG-Verordnungen einen gesonderten Beschluss fassen (s.u.).

Egartenlandschaft um Miesbach

Spitzingsee und Umgebung

  • Klassische Almlandschaft mit Einzelalmen, naturnahen Bergwäldern und Gipfelfluren

  • Teil eines großflächig unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes (277 km²)

  • Bedeutendes Wander- und Tourismusgebiet der bayerischen Voralpen


Verordnungsentwurf «Spitzingsee und Umgebung«

Verordnungsentwurf  «Spitzingsee und Umgebung« verständlich

Erläuterungsbericht «Spitzingsee und Umgebung«

Übersichtskarte «Spitzingsee und Umgebung« A3

Karte «Spitzingsee und Umgebung« A0

Karte Differenzialflächen «Spitzingsee und Umgebung«

Link zum GIS

Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge



Mountainbiken im Landschaftsschutzgebiet

Parallel zur Verordnung wird der Kreistag einen eigenen Beschluss zum Mountainbiken fassen. Dieser sieht eine Zonierung für Bereiche vor, in denen Wege unter 1,5 m Breite künftig nicht mehr befahren werden dürfen. Sollte die Zonierung nicht vom Kreistag beschlossen werden (siehe Beschlussentwurf unten), tritt ab 01.04.2027 ein flächendeckendes Verbot für Wege unter 1,5 m in Kraft. Radstrecken, die Bestandteil des aktuell beschilderten Mountainbike-Streckennetzes der REO sind und bereits legale Trails unter 1,5 m Breite sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Verantwortung für die Erarbeitung der Zonierung liegt beim Landratsamt (LRA) und der Regionalentwicklung Oberland (REO). Beteiligt werden die Gemeinden und Landnutzerverbände. 

Der Beschluss und das Konzept wird transparent neben den Verordnungen und Karten veröffentlicht, auch wenn er formal nicht Teil der LSG-Verordnung ist und eine öffentliche Auslegung daher nicht verpflichtend ist.


Konzept

Konzept in verständlicher Sprache

Beschlussentwurf für den Kreistag

Für die Landwirtschaft

Für die Landwirtschaft wurden im Verfahren verschiedene Anpassungen und Zugeständnisse berücksichtigt. Diese Maßnahmen wurden zur besseren Übersicht noch einmal zusammengefasst.

Zusammenfassung für die Landwirtschaft