Unterlagen zweite Auslegung
Vom 21. November bis 22. Dezember liegen die Unterlagen der Landschaftsschutzgebiete (LSG) zur zweiten Auslegung aus.
Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist beträgt einen Monat. Die vorangehende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 32/2025 vom 13.11.2025. Die Entwürfe und Karten können im Landratsamt Miesbach (Haus G, EG, Infopoint, Rosenheimer Str. 4, Miesbach) sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden und hier auf der Internetseite des Landratsamtes eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowohl bei den betroffenen Gemeinden als auch beim Landratsamt Miesbach schriftlich oder per E-Mail an umweltrecht@lra-mb.bayern.de vorgebracht werden. Nach Abschluss der Prüfung aller Stellungnahmen werden fachlich berechtigte Einwände in die Verordnungsentwürfe eingearbeitet.
Die Unterlagen umfassen die aktualisierten Karten, die Texte der Verordnungen sowie die Erläuterungsberichte. Alle Einwendungen aus dem ersten Verfahren wurden mit der Arbeitsgruppe Landschaftsschutz des Kreistags erörtert und - sofern berechtigt - berücksichtigt; die Gebietsgrenzen wurden erforderlichenfalls angepasst.
Zusätzlich stehen die Differenzflächenkarten zur Verfügung. Darin sind die Änderungen gegenüber der ersten Auslegung farblich markiert, sodass die Anpassungen der Gebietsgrenzen auf einen Blick erkennbar sind.
Zur besseren Orientierung steht außerdem ein Link zum Geoinformationssystem (GIS) des Landkreises Miesbach zur Verfügung.
Zusätzlich bieten kurze Übersichten zu jedem LSG eine schnelle Orientierung zu Schutzwürdigkeit und Schwerpunktsetzungen, ersetzen jedoch nicht die vollständigen Unterlagen.
Die Verordnungsentwürfe liegen zudem in verständlicher Sprache vor. Ab § 4 sind alle Fassungen nahezu identisch. Die Verordnungen in verständlicher Sprache sind nicht Teil der offiziellen Unterlagen, sie dienen nur dem Verständnis.
Zum Thema Mountainbiken wird der Kreistag parallel zu den LSG-Verordnungen einen gesonderten Beschluss fassen (s.u.).
Egartenlandschaft um Miesbach
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Typische oberbayerische Hag-/Egartenlandschaft mit bedeutenden Baumhecken
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Beinhaltet Mangfall- und Schlierachtal mit naturnahen Fließgewässern
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Schwerpunkt: Erhalt der bäuerlichen Nutzlandschaft als Kulturerbe
Verordnungsentwurf «Egartenlandschaft um Miesbach«
Verordnungsentwurf «Egartenlandschaft um Miesbach« verständlich
Erläuterungsbericht «Egartenlandschaft um Miesbach«
Übersichtskarte «Egartenlandschaft um Miesbach« A3
Karte «Egartenlandschaft um Miesbach« A0 Mitte
Karte Differenzflächen «Egartenlandschaft um Miesbach« Mitte
Karte «Egartenlandschaft um Miesbach« A0 Ost
Karte Differenzflächen «Egartenlandschaft um Miesbach« Ost
Karte «Egartenlandschaft um Miesbach« A0 West
Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell
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Geprägt von Flusstälern (Leitzach, Aubach, Alpbach) und umrahmenden Gipfeln (u. a. Wendelstein)
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Lebensräume: Wildflusslandschaft, alte Laubmischwälder, Moore, Magerrasen, Almen
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Schwerpunkt: Besucherlenkung
Verordnungsentwurf «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell«
Verordnungsentwurf «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell« verständlich
Erläuterungsbericht «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell«
Übersichtskarte «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell« A3
Karte «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell« A0
Karte Differenzflächen «Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell«
Schliersee und Umgebung
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Kulturlandschaft mit Einzelhöfen, Weilern, Almen und artenreichen Wiesen
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Sensible Ufer- und Flachwasserbereiche (Röhrichte, Auwaldreste) von überregionaler Bedeutung
Verordnungsentwurf «Schliersee und Umgebung«
Verordnungsentwurf «Schliersee und Umgebung« verständlich
Erläuterungsbericht «Schliersee und Umgebung«
Übersichtskarte «Schliersee und Umgebung« A3
Karte «Schliersee und Umgebung« A0
Spitzingsee und Umgebung
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Klassische Almlandschaft mit Einzelalmen, naturnahen Bergwäldern und Gipfelfluren
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Teil eines großflächig unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes (277 km²)
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Bedeutendes Wander- und Tourismusgebiet der bayerischen Voralpen
Verordnungsentwurf «Spitzingsee und Umgebung«
Verordnungsentwurf «Spitzingsee und Umgebung« verständlich
Erläuterungsbericht «Spitzingsee und Umgebung«
Übersichtskarte «Spitzingsee und Umgebung« A3
Karte «Spitzingsee und Umgebung« A0
Tegernsee und Umgebung
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Größtes Stillgewässer im Landkreis (ca. 880 ha) mit wertvollen Uferbiotopen (Röhrichte, Auwälder)
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Bedeutender Lebensraum für Vogelwelt und Fischfauna
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Umgeben von Bergwäldern, Wiesen, Almen und historischer Kulturlandschaft
Verordnungsentwurf «Tegernsee und Umgebung«
Verordnungsentwurf «Tegernsee und Umgebung« verständlich
Erläuterungsbericht «Tegernsee und Umgebung«
Übersichtskarte «Tegernsee und Umgebung« A3
Karte «Tegernsee und Umgebung« A0 Ost
Karte Diffenrenzialflächen «Tegernsee und Umgebung« Ost
Karte «Tegernsee und Umgebung« A0 West
Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge
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Naturnaher Landschaftsraum aus Tälern, Bergwäldern und Wiesen, wichtiges Erholungsgebiet
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Schwerpunkt: Besucherlenkung
Verordnungsentwurf «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge«
Verordnungsentwurf «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« verständlich
Erläuterungsbericht «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge«
Übersichtskarte «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« A3
Karte «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« A0 Nord-West
Karte Differenzialflächen «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« Nord-West
Karte «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« A0 Nord-Ost
Karte Differenzialflächen «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« Nord-Ost
Karte «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« A0 Süd-Ost
Karte Differenzialflächen «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« Süd-Ost
Karte «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« A0 Süd-West
Karte Differenzialflächen «Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge« Süd-West
Link zum GIS
Mountainbiken im Landschaftsschutzgebiet
Parallel zur Verordnung wird der Kreistag einen eigenen Beschluss zum Mountainbiken fassen. Dieser sieht eine Zonierung für Bereiche vor, in denen Wege unter 1,5 m Breite künftig nicht mehr befahren werden dürfen. Sollte die Zonierung nicht vom Kreistag beschlossen werden (siehe Beschlussentwurf unten), tritt ab 01.04.2027 ein flächendeckendes Verbot für Wege unter 1,5 m in Kraft. Radstrecken, die Bestandteil des aktuell beschilderten Mountainbike-Streckennetzes der REO sind und bereits legale Trails unter 1,5 m Breite sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Verantwortung für die Erarbeitung der Zonierung liegt beim Landratsamt (LRA) und der Regionalentwicklung Oberland (REO). Beteiligt werden die Gemeinden und Landnutzerverbände.
Der Beschluss und das Konzept wird transparent neben den Verordnungen und Karten veröffentlicht, auch wenn er formal nicht Teil der LSG-Verordnung ist und eine öffentliche Auslegung daher nicht verpflichtend ist.
Für die Landwirtschaft
Für die Landwirtschaft wurden im Verfahren verschiedene Anpassungen und Zugeständnisse berücksichtigt. Diese Maßnahmen wurden zur besseren Übersicht noch einmal zusammengefasst.