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Politik

Forderungen Landrat Olaf von Löwis

Statement von Landrat von Löwis zu Bären-Nachweisen im Landkreis

Update vom 22.04.2023: 

Gestern wurden erneut Spuren eines Braunbären im Grenzgebiet der Landkreise Miesbach und Rosenheim zu Österreich entdeckt und durch das Landesamt für Umwelt als Bären-Nachweis bestätigt. Es handelt sich um den dritten Nachweis in der Region in fünf Tagen (zuvor: Spuren im Schnee und Riss von drei Schafen).

Landrat Olaf von Löwis erneuert daher seine Bitte an alle Naturnutzer, rein vorsorglich die richtigen Verhaltensweisen bei einem Zusammentreffen mit einem großen Beutegreifer nachzulesen.

Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht folgende Hinweise für Naturnutzer, die auf einen Bär treffen:

  • Wenn Sie einen Bär sehen, zeigen Sie Respekt und halten Abstand.
  • Bleiben Sie möglichst ruhig und gelassen.
  • Bleiben Sie stehen und machen Sie den Bären durch ruhiges Sprechen und langsame Armbewegungen auf sich aufmerksam.
  • Rennen Sie nicht weg und nähern Sie sich dem Tier nicht.
  • Stellen Sie ihm auf keinen Fall nach, sondern lassen Sie ihn in Ruhe. Das Tier könnte sich bedrängt fühlen und sich ggf. verteidigen.
  • Versuchen Sie nicht, den Bären zu verscheuchen. Werfen Sie keine Äste oder Steine nach ihm.
  • Behalten Sie den Bären im Auge und treten Sie langsam und kontrolliert den Rückzug an. Lassen Sie dem Bären in jedem Fall eine Ausweichmöglichkeit.

Weitere Informationen auf der Website des LfU unter https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/baer/faq_baer/index.htm

Nutztierhalter werden gebeten, ihre Tiere bestmöglich durch nächtliche Einstallung und Herdenschutzmaßnahmen zu schützen. Auch hierzu liefert das LfU weitergehende Informationen.


Statement vom 18.04.2023:

„Der erneute Nachweis eines Braunbären in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ist sehr ernst zu nehmen. Die letzte Sichtung eines Braunbären in der Region war im August 2022. Vermutlich ziehen Braunbären auf der Suche nach einer Partnerin und einem eigenen Revier immer wieder durch unseren und die umliegenden Alpen-Landkreise.

Obwohl es sich bisher nur um einmalige Nachweise im Landkreis handelte, rate ich allen, diese Nachweise ernst zu nehmen und vor einem Ausflug in die Berge rein vorsorglich die richtigen Verhaltensweisen bei einem Zusammentreffen mit einem großen Beutegreifer nachzulesen. Schutzmaßnahmen, wie sie beim Wolf empfohlen werden, z.B. Zäune oder Herdenschutzhunde, halte ich sowohl zum Schutz vor Bären, als auch von Wölfen, für absolut ungeeignet. Wir werden nicht ausschließen können, dass aufgrund der sehr starken touristischen und natursportlichen Prägung der Bergwelt in unserem Landkreis künftig große Beutegreifer und Menschen aufeinandertreffen werden.

Von einer pauschalen Entnahme eines jeden durchziehenden großen Beutegreifers halte ich jedoch nichts. Tatsächlich muss aber der Bestand von allen großen Beutegreifern - da mache ich keinen Unterschied zwischen Wolf, Luchs und Bär - sinnvoll reguliert werden. Auffällige Tiere, die sich beispielsweise dem Menschen nähern, müssen schnellstmöglich und ohne große Bürokratie entnommen werden dürfen.

Ich habe dazu erst vergangene Woche einen Offenen Brief an Umweltminister Glauber verfasst mit der Forderung, sich für die Herabsetzung des europäischen Schutzstatus des Wolfes einzusetzen. Ich unterstütze die Forderung meines Kollegen Anton Speer aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen, auffällige große Beutegreifer unverzüglich zu entnehmen, und werde mich dazu weiterhin eng mit den Landräten der Alpenlandkreise abstimmen.

Eines muss allen klar sein: Mit einer Population von Wölfen oder Bären wird sich die Kulturlandschaft unserer Alpen radikal verändern; Almen werden nicht mehr bewirtschaftet werden, kleinbäuerliche Landwirtschaft, wie sie in jeder Sonntagsrede gefordert wird, wird es nicht mehr geben, Berge werden verbuschen, geschützte Tier- und Pflanzenarten werden aussterben und Bergsport wird nur noch eingeschränkt möglich sein.“

Offener Brief an Herrn Staatsminister Glauber zur Herabsetzung des europäischen Schutzstatus des Wolfes