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Oberirdische Tanks

Oberirdische Tankanlagen sind in Wasserschutzgebieten über 1.000 l (1 m³), außerhalb davon über 10.000 l (10 m³) Volumeninhalt prüfpflichtig.

Vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle fünf Jahre, bei endgültiger Stilllegung und einer mehr als ein Jahr stillgelegten Anlage muss eine wiederkehrende Prüfung erfolgen.

Listen über Namen von zugelassenen Sachverständigen können beim Fachbereich (siehe untenstehend Ansprechpartner) angefordert werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Betreiber müssen den Prüfauftrag durch den Sachverständigen selbst in Auftrag geben, die bei der Prüfung festgestellten Mängel sind unverzüglich zu beheben. Tankreinigungen oder Ähnliches zählen nicht als Sachverständigenprüfungen.