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Nahverkehrsplan

Der Landkreis Miesbach hat einen wichtigen Meilenstein für den öffentlichen Nahverkehr erreicht: Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) wurde vom Kreisentwicklungsausschuss am 18. Juni und vom Kreistag am 2. Juli beschlossen. Damit liegt nun ein aktualisierter Rahmen für ein zukunftsfähiges, klimafreundliches und bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot vor – besonders wertvoll für unseren vielfältig geprägten Landkreis.


Was ist ein Nahverkehrsplan?

Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Planungsinstrument für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis. Er regelt, welche Buslinien in welchem Takt verkehren, welche Regionen besser angebunden werden sollen und wie flexible Angebote – wie etwa On-Demand-Verkehre – in das Gesamtangebot integriert werden können.

Grundlage dafür ist das Bayerische ÖPNV-Gesetz. Es schreibt nicht nur eine regelmäßige Aktualisierung des Nahverkehrsplans vor, sondern auch die umfassende Beteiligung von Kommunen, Verkehrsunternehmen und Interessenvertretungen.


Von der Analyse zum Maßnahmenpaket


Der erste Nahverkehrsplan des Landkreises stammt aus dem Jahr 2018. Nun wurde er umfassend überarbeitet. Gemeinsam mit der MVV-Consulting GmbH wurde seit Oktober 2023 der aktuelle Stand des ÖPNV untersucht: Verkehrsströme, Schwachstellen und Versorgungslücken wurden analysiert, Bedarfe identifiziert und daraus ein konkreter Maßnahmenkatalog mit 23 Einzelmaßnahmen entwickelt.


Grundlage für zukünftige Entscheidungen

Der Nahverkehrsplan dient dem Kreistag als zentrale Entscheidungsgrundlage – insbesondere bei der Frage, welche Linien im Rahmen von Ausschreibungen künftig gemeinwirtschaftlich betrieben werden sollen. Dabei gilt: Umgesetzt werden kann nur, was finanziell tragbar ist. Nicht alle Maßnahmen lassen sich sofort realisieren – doch sie sind aufeinander abgestimmt und ermöglichen eine schrittweise, zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis.

Derzeit werden viele Buslinien noch eigenwirtschaftlich betrieben – das heißt, Verkehrsunternehmen fahren auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die dafür von der Regierung von Oberbayern ausgegebenen Konzessionen laufen nach und nach bis 2027 aus. Aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung des aktuellen Verkehrsbetriebs wird keine Verlängerung beantragt. Um ein stabiles und flächendeckendes ÖPNV-Angebot im Landkreis auch künftig zu gewährleisten, muss der Betrieb zukünftig gemeinwirtschaftlich organisiert werden.

 Mehr dazu finden Sie unter Mobilitätsangebote/ Bus.


Veränderung braucht Zeit

Zwei Jahre Vorlauf sind nötig, bis erste Maßnahmen spürbar werden. So lange dauert es, aufgrund gesetzlicher Fristen, vom Beschluss bis zur ersten Fahrt. Denn Veränderungen im ÖPNV entstehen nicht über Nacht – sie werden gut vorbereitet, sorgfältig abgestimmt und mit Augenmaß umgesetzt.


Mobilität ganzheitlich gedacht

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde eng mit dem integrierten Mobilitätskonzept verzahnt. Während sich der NVP auf Bus- und Bedarfsverkehre konzentriert, ergänzt das Mobilitätskonzept weitere Aspekte: Fuß- und Radverkehr, Mobilitätsstationen, Parkraummanagement, Sharing-Angebote und innovative Mobilitätsformen.

Beide Konzepte greifen ineinander – und bilden gemeinsam die Grundlage für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Mobilität im gesamten Landkreis.


Neugierig geworden?

Den vollständigen Nahverkehrsplan können Sie hier als PDF herunterladen.

Mehr zur Entstehung des aktuellen NVP finden Sie im Artikel zum Projekt der Fortschreibung im Mobilitätsarchiv.

04.07.2025