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Makler, Bauträger und Baubetreuer (§ 34 c GewO)

Die IHK für München und Oberbayern hat zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern übernommen. Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.

Negativerklärungen und Prüfberichte ab dem Berichtsjahr 2019 sind bei der IHK für München und Oberbayern einzureichen.

Bitte wenden Sie sich für Fragen direkt an die Zuständige IHK. Für den Landkreis Miesbach ist das die IHK für München und Oberbayern.

Auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Thema.

Kontakt:

Tel.: 089/5116-2828 oder E-Mail: gewerbeportal@muenchen.ihk.de