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Fahrschulen - Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis

Voraussetzung

  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
  • Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis-/Zweigstellenerlaubnis beantragt wird, besteht.
  • Mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist nachzuweisen.
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist darzulegen.
  • Bewerber/Bewerberinnen müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen.

Persönliche Vorsprache

  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.

Antrag

  • Den Antrag können Sie bei uns anfordern.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis.
  • Antrag
  • Fahrlehrerschein
  • Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Führungszeugnis
    Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.

Gebühren

  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Hauptstelle -: 106,30 EUR
  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Zweigstelle -: 88,70 EUR

Bei Vorsprachen bitten wir Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.