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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises

Das Fahrzeug wird in zugelassenen/abgemeldeten Zustand unter Beibehaltung des MB-Kennzeichens auf einen neuen Halter umgeschrieben.

Notwendige Unterlagen:

  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis und
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Fahrzeugschein/ZB I, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
  • Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.
  • Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung (nicht älter als ein Monat) vorzulegen.
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt
  • ggf. Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen:

Die Umschreibung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung – FZV

Entstehende Kosten:

Ca. 20 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)