Verlust oder Abhandenkommen der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
- gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
- ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar (oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen:
- Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten und Gebühren
- ca. 45 €