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Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land

Sie möchten ein importiertes Neufahrzeug aus einem EU-Land auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach anmelden? 

Sofern das Fahrzeug älter als secht Monate (ab Erstzulassungstag) ist oder mehr als 6.000 km gefahren wurde, entfällt die Mitteilung für Einfuhrumsatzsteuer an das Finanzamt.

Notwendige Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder oder Abmeldebestätigung
    sofern noch keine Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vom Hersteller ausgestellt wurde:
  • Bestätigung vom Hersteller, dass es sich bei diesem Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt und bisher noch keine Zulassungsdokumente ausgestellt wurden
  • gültiger Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes im Landkreis Miesbach
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden)
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Nachweis der Betriebserlaubnis:
    z.B.: Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier, Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
    oder Gutachten gem. § 21 StVZO
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, sofern erstmals ein deutscher Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgefertigt wird
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt
  • ggf. Vollmacht für beauftragte Person und zusätzlich deren Ausweis
  • ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • Hinweis: Ist ein PKW älter als drei Jahre oder ein Kraftrad älter als zwei Jahre, ist, wie auch für nationale Zulassung, eine Hauptuntersuchung (Abgasuntersuchung) vorgeschrieben.

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

bei Vereinen

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Hinweis:

  • Ist ein PKW älter als drei Jahre oder ein Kraftrad älter als zwei Jahre, ist, wie auch für nationale Zulassung, eine Hauptuntersuchung (Abgasuntersuchung) vorgeschrieben.
    Die Zulassungsbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen zu verlangen. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, wäre es angebracht sich vor der Zulassung mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen

Kontaktinformationen:

  • Die Zulassung/Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Eu-Richtlinien

Kosten:

  • ca. 35 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)