Katastrophenschutz
In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass eine Stadt oder Gemeinde sowie ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet von einer Katastrophe betroffen sein kann. Mögliche Szenarien sind Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze.
Information des Bürgers
- Aktuelle Pressemeldungen finden Sie im Katastrophenfall auf unserer Homepage unter Aktuelles.
- Befragung von Privathaushalten und Firmen im Landkreis Miesbach zu Schäden durch Überflutungen in der Folge von Starkregenereignissen
- Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Miesbach zusätzlich ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Erreichbarkeit wird über die Medien bekannt gegeben.
- Überregionale Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Aufgaben und Befugnisse im Katastrophenfall
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall und bei einem großen Schadensereignis.
Es verpflichtet
- alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern,
- die Gemeinden, Landkreise und die Bezirke,
- die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- die Feuerwehren,
- die freiwilligen Hilfsorganisationen,
- die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
zur Hilfeleistung.
Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Es hat die Aufgabe,
- Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen,
- die Katastropheneinsatzleitung zu regeln,
- die Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen,
- die notwendige Ausstattung für die Führungsgruppe Katastrophenschutz bereitzuhalten sowie
- Katastrophenschutzübungen durchzuführen.
Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Ereignisfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf Schadensereignisse.
Einsatzleitung und Führung im Katastrophenfall
Das Landratsamt Miesbach leitet als Untere Katastrophenschutzbehörde den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie kann allen für den Einsatzbereich zuständigen staatlichen Behörden und Dienststellen der gleichen oder einer niedrigeren Stufe, mit Ausnahme der obersten Landesbehörden (z. B. Fachberater einer Landesbehörde), Weisungen erteilen.
Die Gesamtkoordination aller Maßnahmen im Katastrophenfall obliegt der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Zur fachlichen Beratung werden in die FüGK je nach Schadenslage Fachberater und Sachverständige hinzugezogen.
Alle Einsatzmaßnahmen im Schadensgebiet leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisung der FüGK der Örtliche Einsatzleiter.
Lawinenwarndienst
Der Lawinenwarndienst dient dem vorbeugenden Katastrophenschutz und ist eine gemeinsame Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und des Bay. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit den örtlichen Lawinenkommissionen bei den Gemeinden und der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Aktuelle Lagemeldungen
Genaue Informationen des Lawinenwarndienstes und einen täglichen Lawinenlagebericht in den Wintermonaten finden Sie auf der Homepage der Lawinenwarnzentrale Bayern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dies ein allgemeiner Bericht für die entsprechenden Gebiete ist und spezielle Gefährdungslagen an einzelnen Hängen oder Skiabfahrten u. U. nicht berücksichtigt werden können.
Lawinenkommissionen
Lawinenkommissionen sind Beratungsgremien für die Sicherheitsbehörden (Gemeinde, Landratsamt).
Zusammensetzung
Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten. Sie sind ehrenamtlich tätig. Bayernweit sind in 33 Lawinenkommissionen ca. 350 Personen tätig.
Aufgaben
Die Lawinwnkommissionen treten bei Bedarf zusammen, um die aktuelle Wetter-, Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen – Lawinensprengungen) ableiten. Auch die Aufhebung von Sperrungen wegen Lawinengefahr beruht auf einer Lagebeurteilung durch die örtliche Lawinenkommission.
Lawinenkommissionen im Landkreis Miesbach
Im Landkreis Miesbach sind die folgenden drei Kommissionen angesiedelt:
- Kommission Bayrischzell (zuständig: Gemeinde Bayrischzell)
- Kommission Schliersee (zuständig: Markt Schliersee)
- Kommission Tegernseer Tal (zuständig: Gemeinde Kreuth)
Ihr Ansprechpartner
Manövermeldungen
Die Bundeswehr oder Einheiten ausländischer Kräfte führen im Landkreis Miesbach ungefähr ein bis zwei Mal im Jahr Übungen im freien Gelände durch.
Beeinträchtigungen für die Bevölkerung bestehen dabei im Regelfall nicht und sind bisher beim Landratsamt Miesbach auch noch nicht bekannt geworden.
Zu Ihrer Sicherheit weisen wir jedoch auf Folgendes hin:
- Übende Truppen verwenden u. U. Rauch- und Nebelmunition; auch Nachtübungen sind möglich.
- Da durch Manöver die Jagdausübung beeinträchtigt werden kann und auch für die Manöverteilnehmer durch die Jagdausübung Gefährdungen auftreten können, werden die Jagdausübungsberechtigten im Manövergebiet während des Zeitraumes der Übung um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
- Das Auflesen und Aneignen von eventuell liegen gelassenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ist strafbar, deshalb muss jeder Fund der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.
Wann militärische Übungen stattfinden und welche Teile des Landkreises betroffen sind, wird zeitnah in den Medien (Tageszeitungen, Internet etc.) publiziert. Auf unserer Homepage finden Sie aktuelle Maövermeldungen unter der Rubrik Aktuelles.
Die Erstattung von Manöverschäden ist umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung bei den Gemeinden zu beantragen. Bitte verwenden Sie zur Beantragung das folgenden beide Formulare:
Weiterführende Informationen finden Sie im "Handblatt für die kommunalen Behörden bei Manöverschäden".