Seiteninhalt

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Voraussetzung

  • Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz
  • Sie sind oder waren im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

Persönliche Vorsprache

  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss

Antrag

  • Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich
  • Das Einwohnermeldeamt hat im Antrag den Wohnsitz zu bestätigen

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand
  • Das Lichtbild muss Sie in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
  • Beachten Sie dazu bitte auch auf unserer Willkommen-Seite unter der Überschrift "Informationen externer - Bundesdruckerei" den Link "Informationen zum Lichtbild"
  • Persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf einer sog. Unterschriftenleiste
  • Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
    Falls es sich bei einem etwaigen vorhandenen Führerschein noch nicht um den neuen Kartenführerschein, sondern um einen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) handelt und dieser nicht vom Landratsamt Miesbach ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen
  • Dienstführerschein
  • Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind:
    Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Gebühren

  • Umschreibung ohne Festsetzung einer Probezeit: 37,50 EUR
  • Umschreibung mit Festsetzung einer Probezeit: 38,30 EUR

Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4 Wochen, sofern keine Fahreignungsbedenken bestehen.
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Die Abholung ist persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

Dies sollten Sie noch beachten

Seit Änderung des Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.

Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden. Dasselbe gilt bei der Vorlage der bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellten Bescheinigung über die während der Dienstzeit erteilten Fahrerlaubnisse.