Fahrlehrer - Fahrlehrerlaubnis
Voraussetzung
- Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz.
- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besteht.
- Ein ausreichender Vorbesitz besteht. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse B für mindestens 3 Jahre und sofern zusätzlich eine Fahrerlaubnisklasse zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen.
- Eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 8 Monaten besteht.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
- Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)zu erbringen. – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Nachweis über gesundheitliche Eignung
- Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.
Antrag
- Den Antrag können Sie bei uns anfordern.
- Ein behördliches erweitertes Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit
- Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
- Antrag
- Führerschein (ggf. in Kopie) Sie müssen im Besitz des neuen Kartenführerscheines mit den Fahrerlaubnisklassen sein, für die die Fahrlehrerlaubnis beantrag wird
- Lebenslauf
- Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung oder der gleichwertigen Vorbildung
- Führungszeugnis
- Das behördliche erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
- Nachweis über gesundheitliche Eignung
Gebühren:
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 48,00 EUR
(je 24,00 EUR für die Ausstellung des Anwärter- und des Fahrlehrerschein)
Bei Vorsprachen bitten wir Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.