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Internationaler Führerschein

Voraussetzung

  • Sie sind im Besitz einer EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)

Persönliche Vorsprache

  • Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

Antrag

  • Dieser ist bei uns erhältlich

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand
  • Das Lichtbild muss Sie in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen
  • Beachten Sie dazu bitte auch auf unserer Willkommen-Seite unter der Überschrift "Informationen externer - Bundesdruckerei" den Link "Informationen zum Lichtbild"
  • Nationalen Führerschein
    Falls Sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen (gesetzliche Änderung seit 01.09.2002); beachten Sie in diesem Fall auch unsere Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein".

Gebühren

  • Ausstellung eines Internationalen Führerscheines: 15 EUR
  • Ggf. zusätzlich Umtausch in Kartenführerschei: 24 EUR
  • Zusätzlich Expressbestellung für Kartenführerschein (falls erforderlich): 30 EUR

 

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Internationale Führerschein am Tag der Antragstellung hergestellt und ausgehändigt.

Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.

Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Dies sollten Sie noch beachten

  • Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
    In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
  • Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
    Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.