Saisonkennzeichen
Die Gültigkeitsdauer eines Saisonkennzeichens beträgt mindestens zwei und längstens elf Monate.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.
- Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Bescheinigung über die Kennzeichenzuteilung, wenn das Fahrzeug vor dem 1. August 2000 zugelassen wurde
- gültige HU (Hauptuntersuchung)
- Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt ist gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
- bisherige Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
Bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Bei ausländischen Mitbürgern:
Sie haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung (nicht älter als ein Monat) vorzulegen.
Kontaktinformationen:
- Die Eintragung technischer Änderungen ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO‑
Kosten und Gebühren:
- ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)