Verkehr/ÖPNV
Die Untere Straßenverkehrsbehörde für die überörtlichen Straßen im Landkreis Miesbach im Team 31.1 des Fachbereichs 31 ist im Wesentlichen zuständig für:
- die allgemeinen Regelungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstrassen im Landkreis (Beschilderung, Markierung, Unfallkommission, Durchführung von Verkehrs- und Bahnübergangschauen)
- Unterstützung und Beratung der kreisangehörigen Gemeinden in Fragen des Straßenverkehrsrechts
- Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund wie z.B. Festzüge, Sportveranstaltungen oder motorsportliche Veranstaltungen (Oldtimer-Ausfahrten etc.)
- Erlass und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für die Sicherung von Baustellen gemäß RSA
- Genehmigung von Schwertransporten und Schlepp-Genehmigungen sowie Ausnahmen von Fahrverboten für LKW
Ferner ist hier angesiedelt die Zuständigkeit für:
- das Bayerische Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) für das Landratsamt, u.a. als Straßenaufsichtbehörde der kreisangehörigen Gemeinden
- das Bayerische Eisenbahn- und Seilbahngesetz – BayESG, d.h. u.a. die Überwachung des Rückbaus von Altanlagen oder der Erlass von Bau- und Betriebsgenehmigungen für neue Seilbahnen
Darüber beteiligt sich die untere Straßenverkehrsbehörde aktiv mit an der Zukunftswerkstatt Mobiltiät zur Optimierung und Reduzierung des Verkehrs im Landkreis Miesbach.