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BOS/FOS/12. Klasse

Schüler/Innen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe elf, Schüler/Innen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler/Innen im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen.

Beachten ist hierzu jedoch, dass in der Regel eine Erstattung nur erfolgen kann, wenn ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Belastungsgrenze von 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr überschritten wird.

Sollte ein Kindergeldbezug für mindestens drei Kinder vorliegen, ist dem Erstattungsantrag hierüber ein Nachweis beizulegen. In diesem Fall entfällt die sog. Familienbelastung.

Bitte nutzen Sie hierfür den Erstattungsantrag.