Seiteninhalt

Zentrale Bußgeldstelle

Die "Zentrale Bußgeldstelle" übernimmt die Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten, welche dem Landratsamt in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde zur Ahndung obliegen. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Art. 1 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine Handlung, die den Tatbestand einer Bußgeldvorschrift verwirklicht und die rechtswidrig und vorwerfbar ist. Eine Bußgeldvorschrift ist wiederum eine Rechtsnorm, an die der Gesetzgeber die Rechtsfolge einer Geldbuße anknüft. Die Ahndung der "Zentralen Bußgeldstelle" erstreckt sich hierbei über eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. Baurecht, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Sozialrecht, usw.

Beachten Sie allerdings, dass die Verfolung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) im ruhenden Verkehr (z.B. Halt- und Parkverstöße) sowie von Geschwindkeitsverstößen - neben der Polizei - den Gemeinden als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis obliegt. Die Gemeinden können wiederum ihre Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung auf einen Zweckverband übertragen. Das Landratsamt ist in diesen Bereichen - abgesehen vorrangiger, spezieller Vorschriften - nicht zuständige Bußgeldbehörde! 

Telefon: 08025 704-2433
Telefon: 08025 704-2436
E-Mail schreiben
Fax: 08025 704-72430
Kontaktformular
Adresse exportieren