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Verlust oder Abhandenkommen der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II - ZB II - (Fahrzeugbrief) wegen Verlust neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorlegen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II - ZB II - darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden (nach etwa sechs bis zehn Wochen).

Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I - ZB I - (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. Aus diesem Grund ist i.d.R. eine zweite Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z.B. Kaufvertrag, Legitimation)
  • Zulassungbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Abholung der ZB II
  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen

  • Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten und Gebühren:

  • ca. 75 €