Historische Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.
Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Monat - vorzulegen.
Fahrzeuge, die stillgelegt sind:
- Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Abmeldebescheinigung
- Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer
Fahrzeuge, die noch zugelassen sind:
- Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen
- Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer
Fahrzeuge, die gelöscht sind bzw. noch nie zugelassen waren
- Bisheriger Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer
Bisheriger Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorhanden:
- Erklärung an Eides statt
- Eigentumsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug zuletzt ein Kennzeichen zugeteilt hat, oder eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt, ob für das Fahrzeug ein Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II vorlag
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen.
Zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, wenn sich der Betriebssitz nicht im Zulassungsbezirk befindet.
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Personen.
Kontaktinformationen:
- Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StZVO)
- EU-Richtlinien
Kosten und Gebühren:
- ca. 30 €