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Gabriele-Oemisch-Stiftung für Menschen mit Handicap

Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und hat ihren Sitz in Miesbach. Rechtsträgerin ist der Landkreis Miesbach.
 
Organe der Stiftung sind Stiftungsbeirat und Stiftungsverwaltung. Vorsitzender des Stiftungsbeirats ist der Landrat des Landkreises Miesbach. Die Stiftungsverwaltung erfolgt durch die Kreiskämmerei.
 
Die Stiftung wurde durch Frau Gabriele Oemisch (Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, der Silbermedaille des Freistaates Bayern und der Ehrenmedaille der Ärzteschaft), Rottach-Egern, von Todes wegen verfügt und soll nachhaltig zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen beitragen.
 
Das Grundstockvermögen beträgt 1.000.000,00 € 

 

Wer kommt für eine Unterstützung aus Stiftungsmittel in Frage?

  • Die Stiftung wurde errichtet, um bedürftigen behinderten Menschen, sei es körperlich und/oder behinderten Menschen zu helfen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Landkreis Miesbach.
  •  Die Stiftung ist auch berechtigt, an andere Einrichtungen, die behinderten Menschen Unterstützung, Zuwendungen oder Fördermittel zu geben, z. B. auch an Gemeinden des Landkreises Miesbach.

Wie hilft die Gabriele-Oemisch Stiftung?

  • Soweit die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus Stiftungsmitteln vorliegen und Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, wird eine einmalige oder auch dauernde Unterstützung, ggf. auch über einen bestimmten Zeitraum verteilte Unterstützung, gewährt.

Wer entscheidet über eine Förderung aus Stiftungsmitteln?

  • Über die Anträge entscheidet die Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat. 
  • Die Entscheidung erfolgt schnell und unbürokratisch.