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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht

Die FQA des Landkreises Miesbach (Heimaufsicht) ist zuständig für die Beratung und Überwachung von Einrichtungen (Heimen) für ältere, volljährige, pflegebedürftige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderung.

Die FQA prüft, ob die Einrichtungen die Anforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) erfüllen, und unterstützt Träger und Verantwortliche der Einrichtungen, diese gesetzliche Anforderung durch Beratung zu erreichen und ergreift ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen.

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ersetzt seit 1. August 2008 das bis 31. Juli 2008 gültige Heimgesetz.

Die Aufgaben umfassen

  • die Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber Heimbewohnern, Heimbeiräten, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit,
  • Schutz der Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Heimen,
  • Sicherstellung einer angemessenen Qualität des Wohnens sowie der Betreuung und Pflege in Heimen, Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner,
  • Sicherung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten,
  • Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen.

Hilfe bei der Auswahl eines Heimes

Ihr Recht als Bewohner

Informationen für Beratungen und Beschwerden

Prüfberichte

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen – grundsätzlich einmal pro Jahr – sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht, wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen, von der FQA überprüft wurde. Die freiwillig veröffentlichten Prüfberichte finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung.