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Fachdienst Trennung und Scheidung

Wenn es in der Familie im Rahmen von Trennung oder Scheidung kriselt, bietet der Fachdienst Trennung und Scheidung eine erste Beratung an. Themen sind dabei der verantwortungsvollen Umgang mit der elterlichen Sorge, der Umgang mit dem Kind oder die Bewältigung von Familienkonflikten. Darüber hinaus stehen Ihnen zu diesen Fragen auch jederzeit die Beratungsstellen des Landkreises zur Verfügung (siehe externe Links).

Das Jugendamt wird vom Familiengericht über Verfahren, die das Kind betreffen (zum Beispiel bezüglich des Sorgerechts oder des Umgangs) informiert und ist verpflichtet, mitzuwirken. Das bedeutet: Vor dem Anhörungstermin beim Familiengericht finden mit den beteiligten Elternteilen (und abhängig vom Alter auch mit dem Kind) Gespräche statt. Das Jugendamt gibt dann vor dem Familiengericht einen Bericht ab, der sich am Wohl des Kindes orientiert.

Ansprechpartner:

  • Herr Grauer
  • Frau Thongtong