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Pflegekinderdienst

Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes sind zuständig für die Begleitung und Beratung von Pflegefamilien im Rahmen einer Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII. Der Pflegekinderdienst sucht laufend neue Pflegefamilien im Landkreis Miesbach und führt das Bewerbungs- und Auswahl- verfahren durch. Außerdem erteilt der Pflegekinderdienst eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege, wenn man im Rahmen einer privaten Verinbarung ein Kind bei sich aufnimmt.

Pflegefamilien leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie geben Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können ein Zuhause für kurze oder längere Zeit. In der Regel haben Pflegekinder Eltern, denen sie sich gefühlsmäßig verbunden fühlen, bei denen sie aber aus verschiedenen Gründen nicht leben können oder dürfen. Solche Gründe sind etwa körperliche oder seelische Vernachlässigung, fehlende Erziehungsfähigkeit oder materielle Defizite, meist als Folge von psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder eigener Mangelversorgung in der Kindheit der Eltern.

Formen der Pflege:

  • Bereitschaftspflege: in Krisensituationen, spontan, für kurze Zeit
  • Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung nach §33 SGB VIII: Zeitlich befristet mit dem Ziel der Rückführung zu den leiblichen Eltern oder auf Dauer angelegte Lebensform. Hierbei handelt es sich um eine Jugendhilfemaßnahme, die eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst und mit den Herkunftseltern voraussetzt. Auch Verwandte können als Pflegepersonen in Frage kommen. Diese Form der Pflege betreut und vermittelt der Pflegekinderdienst.
  • Im Rahmen eines privaten Pflegeverhältnisses: Die Person, die ein Kind aufnimmt, benötigt eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege gemäß § 44 SGB VIII. Bitte wenden sie sich dafür an den Pflegekinderdienst. Darüber hinaus erfolgt lediglich eine Beratung durch den Pflegekinderdienst, es wird kein Pflegegeld gezahlt.

Eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege benötigt man nicht, wenn

  • man mit dem Kind verwandt oder verschwägert ist.
  • man Vormund oder Ergänzungspfleger des Kindes ist und es im Rahmen dieses Wirkungskreises aufnimmt.
  • man das Kind weniger als 8 Wochen bei sich aufnimmt.

Anforderungen an Pflegeeltern:

  • Sie haben in ihrer Wohnung Platz für ein Pflegekind.
  • Sie verfügen über eine stabile finanzielle Situation (d.h. Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche oder fremde Hilfe).
  • Sie leben in einer langfristigen, stabilen Beziehung (verheiratet, nicht-verheiratet, gleichgeschlechtlich).
  • Auch Alleinerziehende können unter Umständen Pflegemutter/Pflegevater werden.
  • Sie haben zeitliche Spielräume für die Betreuung eines Pflegekinds.
  • Sie haben keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis.
  • Sie sind gesundheitlich stabil, körperlich wie psychisch (Gesundheitsattest).

Wenn Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben, die Fähigkeit und den Wunsch, Beziehung zum Kind aufzubauen, über erzieherische Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen und feinfühlig im Umgang mit kindlichen Bedürfnissen sind sowie konstruktive Konfliktlösungsstrategien besitzen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wichtig sind außerdem Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Verhaltensweisen und die Bereitschaft, den leiblichen Eltern wertschätzende Grundhaltung entgegenzubringen.

Leistungen für Pflegefamilien

  • Fachberatung durch den Pflegekinderdienst Hilfeplanverfahren (regelmäßige Hilfeplangespräche mit allen Beteiligten)
  • Pflegegeld nach § 39 Abs. 1 SGB VIII für Lebensunterhalt des Pflegekindes einschließlich der Kosten der Erziehung
  • Fortbildungen für Pflegeeltern
  • Pflegefamilientag

Bewerbungsverfahren

  • Informationsgespräch im Jugendamt/Pflegekinderdienst
  • Teilnahme an einem 2-tägigen BewerberInnenseminar
  • Ausfüllen von Bewerbungsunterlagen und Fragebögen
  • Lebensberichte / Foto
  • Einkommensnachweis
  • Hausbesuche vom Pflegekinderdienst
  • Ärztliches Unbedenklichkeitsattest
  • Erweitertes Führungszeugnis § 30 a BZRG
  • Entscheidung über Eignung nach §33 SGB VIII

Pflegekinder machen das Leben bunter!

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder sich interessieren, Pflegeeltern zu werden.

Infoveranstaltungen

Es finden regelmäßige Infoveranstaltungen statt für Bürgerinnen und Bürger, die sich interessieren, Pflegeeltern zu werden. Derzeit finden diese online statt.

Der nächste Termin ist:

wird in Kürze bekannt gegeben

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Gerne können Sie sich auch jederzeit telefonisch oder per Mail unverbindlich bei uns melden!