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Zensus 2022

Aktuelles: Zensus-Erhebung beendet / Erhebungsstelle geschlossen

Die Haushaltsbefragungen und Gebäude- und Wohnungszählungen im Rahmen des Zensus 2022 wurden erfolgreich beendet und die Erhebungsstelle Miesbach geschlossen. Die bundesweite Ergebnisveröffentlichung wird aller Voraussicht nach im März 2024 zu erwarten sein. 

Informationen zum Zensus

Zensus 2022 - Was ist das?

Der Zensus ist eine europaweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.

Warum wird gezählt?

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Durchführung des eigentlich im Kalenderjahr 2021 vorgesehenen Zensus um ein Jahr verschoben.

Die im Rahmen des Zensus zu erhebenden Daten dienen als Grundlage für zahlreiche politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt. So bilden sie etwa die Bemessungsgrundlage für 

-          die Berechnung des Länderfinanzausgleichs

-          die Verteilung von EU-Fördergeldern

-          die Einteilung der Wahlkreise

-          die Sitzverteilung im Bundesrat

-          die Bedarfsplanung von beispielsweise Kindergärten, Schulen, Studienplätzen, Sozialwohnungen sowie Alten-/ Pflegeheimen. 

Wie wird gezählt?

Um die Bevölkerung so wenig wie möglich zu belasten und die Kosten der Durchführung des Zensus klein zu halten, wird nicht die gesamte Bevölkerung befragt. Der Zensus 2022 erfolgt vielmehr registergestützt, d.h. es werden Daten aus bestehenden Registern, wie etwa den Melderegistern, herangezogen. Da den Registern jedoch nicht alle erforderlichen Daten entnommen werden können und nicht alle Angaben aus den Registern präzise und aktuell sind (Bsp. Karteileichen), erfolgen daneben Haushaltsstichproben bei ca. 16 % der Bevölkerung. An Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) werden aufgrund der dort vorherrschenden hohen Fluktuation und der damit einhergehenden hohen Karteileichen- und Fehlbestandsrate in den Melderegisterdaten alle Personen befragt.

Welche Haushalte werden befragt?

Welche Haushalte befragt werden, wird durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren bestimmt. 

Wer führt den Zensus durch?

Die Durchführung des Zensus ist gemeinsame Aufgabe des Statistischen Bundesamts und der Statistischen Ämter der Länder. Die Statistischen Ämter der Länder werden in den Kommunen wiederum von Erhebungsstellen und sog. Erhebungsbeauftragten (Interviewern) unterstützt.

Die eigentliche Befragung erfolgt durch die Erhebungsbeauftragte (Interviewer). Diese suchen nach vorheriger Terminankündigung die Haushalte auf und führen die Befragungen durch.

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r? Dann folgen Sie der Verlinkung zur Stellenausschreibung Interviewer/-innen (m/w/d)

Die Erhebungsbeauftragten sind verpflichtet, sich als solche auszuweisen. Zur Vermeidung von Betrugsfällen lassen Sie sich bitte unbedingt den Dienstausweis des Erhebungsbeauftragten vorzeigen. In Zweifelsfällen können Sie auch gerne die Erhebungsstelle im Landkreis Miesbach unter der Telefonnummer 08025/ 704 -9200 kontaktieren. 

Was wird gefragt?

Neben dem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht werden die Anschrift, Wohnsituation und der Familienstand abgefragt. Ein Teil der Haushalte wird darüber hinaus auch zu Strukturmerkmalen, wie Ausbildung und Beruf, befragt.

Vermögens- oder Bankdaten werden nicht abgefragt! Sollten Sie hierzu befragt werden, ist zu befürchten, dass es sich um einen nicht autorisieren Interviewer handelt. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Erhebungsstelle des Landkreises Miesbach (Tel. 08025/ 704 -9200) oder die Polizei.

Wann wird befragt?

Die Befragungen finden ab dem Stichtag, Sonntag, den 15. Mai 2022, statt und dauern ca. 12 Wochen an.

Muss ich Auskunft geben?

Wenn Sie für die Befragung ausgewählt wurden, sind Sie per Gesetz zur Auskunft verpflichtet (§§ 23, 25 Zensusgesetz 2022 (ZensG2022)).

Weitere Informationen rund um den Zensus 2022 finden Sie unter folgenden Links:

Gebäude- und Wohnungszählung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung ist das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig. Wir können Ihnen hierzu keinerlei Auskünfte geben. Wenden Sie sich daher bitte an die entsprechende Behörde unter der Durchwahl: 0911 21 552 87400.

Diese ist in den Zeiten von Mo – Do 07:30 – 18:00 Uhr sowie Fr 07:30 – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ein Kontaktformular finden Sie im Übrigen unter www.zensus2022.de/kontakt .

Vielen Dank!