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04.03.2022

Landkreis Miesbach hilft Geflüchteten aus der Ukraine - Plattform für Hilfsangebote und Informationen für Landkreisbürger oder Geflüchtete aus der Ukraine ist online

 

Der Krieg in der Ukraine erschüttert die Welt. Auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miesbach wollen helfen. Deshalb hat das Landratsamt eine digitale Plattform eingerichtet, um Hilfsangebote zu koordinieren und umfangreiche Informationen bereitzustellen: www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe

Bisher erreichten das Landratsamt bereits zahlreiche Hilfsangebote – ganz herzlichen Dank dafür! Dazu Landrat Olaf von Löwis: „Ich bin überwältigt von der Solidarität unserer Landkreisbürger und den zahlreichen eingegangenen Hilfsangeboten. Die neue Plattform ist dringend notwendig, um

Informationen zu bündeln und die Hilfsangebote koordinieren zu können. Mein Krisenstab gibt das Möglichste, Geflüchteten aus der Ukraine einen sicheren Zufluchtsort in unserem Landkreis bieten zu können. Bitte unterstützen Sie uns und helfen Sie mit!“

Auf der Website können beispielsweise Wohnungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine eingestellt werden oder Hilfe angeboten werden (z.B. Übersetzung, Unterstützung bei Arztbesuchen usw.). Hier hilft die Ehrenamtskoordination der Caritas, die die Hilfsangebote bündelt. Sobald das Hilfsangebot benötigt wird, erhält derjenige, der das Angebot angemeldet hat, sofort Bescheid. Wann das sein wird, ist noch nicht vorhersehbar, denn es ist noch völlig unklar, wie viele Geflüchtete in den Landkreis kommen und wann.

Bisher sind im Fachbereich Ausländer- und Asylangelegenheiten Nachfragen von Geflüchteten oder deren Helfern im hohen zweistelligen Bereich eingegangen. Alle sind bisher privat untergekommen und werden privat versorgt.

Bislang konnten Ukrainer visumsfrei für 90 Tage einreisen, daher gibt es noch keine genaue Anzahl an Geflüchteten, die sich im Land bzw. im Landkreis aufhalten. Gestern wurde jedoch auf europäischer Ebene der Beschluss gefasst, von der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ Gebrauch zu machen, auf deren Basis ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden kann. Alle Informationen, die zum Aufenthaltsrecht bereits feststehen, sowie zahlreiche Informationen zu Einreise und nötigen Behördengängen – sowohl für Geflüchtete, als auch für interessierte oder hilfsbereite Landkreisbürger – findet man auf www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe.

Wichtig ist, dass sich Geflüchtete, die privat unterkommen, bitte per Selbstmeldung auf der Website des Landratsamtes registrieren. Die Anmeldung ist wichtig für spätere Ausweispapiere oder möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt benötigte Hilfen. Außerdem kann so Kontakt aufgenommen werden und über mögliche rechtliche Änderungen informiert werden. Geflüchtete, die nicht privat unterkommen, müssen sich bitte zuerst im Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße in München anmelden und erhalten dann dort ein Unterkunftsangebot.

Auch wenn die Lage oft noch unübersichtlich ist und Informationen sich schnell ändern, ist der Krisenstab zuversichtlich, Geflüchteten aus der Ukraine bei Bedarf helfen zu können. Allen, die den Krisenstab dabei unterstützen, herzlichen Dank!