Seiteninhalt
16.08.2018

Sicherheits-Überprüfung des Mobiliars in Asylunterkünften

Der Fachbereich „Ausländer- und Asylangelegenheiten, Kommunales“ wird die Möbel in den Asylunterkünften des Landkreises kontrollieren. Damit soll einerseits der Brandschutz gewährleistet, andererseits die Gefahr von Schädlingsbefall minimiert werde­­n. Geflüchtete haben jetzt die Chance, zusätzliche Möbel nachträglich genehmigen zu lassen.

Neben den vier Containeranlagen (Holzkirchen, Miesbach, Valley und Warngau) gibt es in jedem Ort des Landkreises dezentrale Unterkünfte. Ausgestattet wird jede Unterkunft vom Freistaat Bayern; ergänzt durch Sachspenden der Bürger oder durch selbstgekaufte Gegenstände.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miesbach, ist dazu verpflichtet, jedem Geflüchteten notwendige Haushaltsgüter als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Das umfasst unter anderem eine Grundausstattung an Möbeln, die täglich gebraucht werden (z.B. Bett, Kühlschrank). Neben dieser Grundausstattung ist es laut Hausordnung nicht erlaubt, andere Möbel ohne vorherige Genehmigung aufzustellen.

Das hat zwei Gründe: Erstens müssen Flucht- und Rettungswege frei gehalten werden. Werden jedoch Möbel ohne Genehmigung aufgestellt, kann das im Notfall den Bewohnern und den ehrenamtlichen Rettern zum Verhängnis werden. Außerdem muss überprüft werden, ob entzündlichen Materialen an Gefahrenstellen angebracht werden.

Zweitens konnte durch einen Sachverständigen nicht ausgeschlossen werden, dass der Schädlingsbefall in einigen Unterkünften im Landkreis durch gespendete Möbel verursacht wurde. Um hohe Kosten durch Schädlingsbekämpfung in Asylunterkünften zu vermeiden, müssen extra aufgestellte Möbel begutachtet und genehmigt werden.

Der „Fachbereich für Ausländer- und Asylangelegenheiten, Kommunales“ wird deshalb die staatlichen Asylunterkünfte sukzessive kontrollieren. Ziel ist es, eine für beide Seiten passende Lösung zu finden: Einerseits muss das Landratsamt als Sicherheitsbehörde überwachen, dass ausschließlich genehmigte Möbel verwendet werden, andererseits sollen Geflüchteten weiterhin die größtmögliche Privatsphäre in ihren Unterkünften geboten werden.

Folgender Ablauf ist je Unterkunft geplant: Die Bewohner werden angeschrieben und haben zunächst die Möglichkeit, ihre zusätzlichen Möbel beim Fachbereich zu melden und bei Unbedenklichkeit nachträglich genehmigen zu lassen. Nicht-genehmigungsfähige Inventarstücke müssen entsorgt werden. Begonnen wird in der Containeranlage in Miesbach; alle anderen Unterkünfte, die vom Landkreis angemietet wurden, folgen nacheinander.

Die Kommunen und Helferkreise wurden informiert. Der Fachbereich hofft auf eine ebenso kooperative Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten wie bisher. Um die große Zahl der Geflüchteten betreuen zu können, war in den vergangenen Jahren vor Ort eine intensive Zusammenarbeit zwischen Landratsamt, Gemeinden und Helferkreisen notwendig.