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Unterbringung

Gemeinden und Landkreis erarbeiten mögliches Unterbringungskonzept für Geflüchtete

Die Situation bei den zur Verfügung stehenden Unterkunftskapazitäten für Geflüchtete im Landkreis ist weiterhin sehr angespannt. Das vorrangige Ziel des Landratsamtes ist es, durch die Akquise von geeigneten Bestandsobjekten und Grundstücken weitere Kapazitäten zu schaffen und Neuzuweisungen in bestehenden (Not-)Unterkünften des Landratsamtes unterzubringen.

Derzeit entsteht am Moarhölzl in Holzkirchen ein Containerdorf, das im Frühjahr 2024 bezogen werden soll. Voraussichtlich kommen hier mehr als 200 Geflüchtete unter. 

Allerdings reichen die Kapazitäten bei anhaltendem Zustrom nicht aus bzw. können nicht schnell genug ausgebaut werden. Personen, die keiner Unterbringungsverpflichtung durch das Landratsamt mehr unterliegen (sog. Fehlbeleger = Anerkannte mit Bleiberecht), wurden so bereits darüber verständigt, dass sie ihre bisherigen Unterkünfte verlassen und sich eigenständig Wohnraum suchen müssen, damit diese Plätze Personen zur Verfügung gestellt werden können, die zwingend in einer staatlichen Unterkunft untergebracht werden müssen. Sofern kein Wohnraum gefunden werden kann, droht Obdachlosigkeit. Auch haben bereits einige so genannte Abverlegungen von Fehlbelegern in Gemeinden stattgefunden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Gemeinden läuft hier hervorragend. 

Die Aufgaben sollen möglichst gleichmäßig in den Landkreis-Gemeinden verteilt werden. Eine übermäßige Belastung einzelner Gemeinden soll vermieden werden.

Dem Landratsamt ist wichtig, betroffenen Personen und Gemeinden so viel Zeit wie möglich einzuräumen, um sich auf eine eventuell eintretende Verteilung einstellen zu können. Mittelfristig wird es nur möglich sein, die sehr großen Herausforderungen, vor die alle Kommunen in Bayern durch die Flüchtlingsunterbringung gestellt werden, gemeinsam zu schultern.

Wo werden die Geflüchteten untergebracht?

Ukrainerinnen und Ukrainer werden in Privatunterkünften, vom Landratsamt vermittelten Privatunterkünften sowie in einer landkreiseigenen Turnhalle untergebracht. Alle weiteren Asylbewerber sind in dezentralen Unterkünften (vom Landratsamt in Vertretung des Freistaats angemietet) und in zwei weiteren landkreiseigenen Turnhallen untergebracht.

Die Unterkunftskapazitäten im Landkreis Miesbach sind vollumfänglich belegt. In den vergangenen Jahren konnte trotz zahlreicher Aufrufe kein nennenswerter Ausbau der Kapazitäten erfolgen.

Die Unterkunftsverwaltung ist daher weiterhin über jedes Angebot dankbar. Gesucht werden Unterbringungsmöglichkeiten ab 10 Personen. Darüberhinaus werden Flächen gesucht, auf denen eventuell Leichtbauhallen errichtet werden können. Angebote bitte an unterkuenfte@lra-mb.bayern.de senden. 

Bei uns im Ort steht ein Haus leer. Kann dieses nicht mit geflüchteten Personen belegt werden?

Die Unterkunftsverwaltung ist angewiesen auf Angebote seitens der Gemeinden und der Bevölkerung. Jederzeit können leerstehende Gebäude gemeldet werden. Diese werden dann von der Unterkunftsverwaltung besichtigt und auf ihre Eignung geprüft. Auch erfolgt eine Priorisierung der Angebote (z.B. bzgl. Kapazität, erforderliche Umbauten, mögliche Nutzungsdauer…).

Kann mit dem Eigentümer eine Einigung erzielt werden, muss das Angebot an die Regierung von Oberbayern gemeldet werden zur Kostenübernahme. Nur mit der Kostenübernahme der Regierung darf ein Objekt angemietet werden.

Sofern Angebote nicht mehr weiterverfolgt oder abgelehnt wurden, erfolgt dies stets nach sorgfältiger Abwägung aller Gegebenheiten.

Warum wurde dieses oder jenes Haus, das als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge angeboten wurde, abgelehnt?

Jedes gemeldete Objekt wird auf seine Eignung hin besichtigt und geprüft. Dabei spielen die Bereiche Brandschutz, Infrastruktur, mögliche Belegungsdauer und Mietkonditionen eine entscheidende Rolle. Faktoren wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen ebenfalls beachtet werden.

Warum stehen die angekündigten Container nicht schon längst?

Im Moarhölzl in Holzkirchen entsteht derzeit ein Containerdorf, in dem im Frühjahr 2024 mehr als 200 Geflüchtete aufgenommen werden sollen. Erst Ende November bzw. Anfang Dezember 2022 wurde hier die Kostenübernahme der geplanten Container von der Regierung von Oberbayern bewilligt. Damit konnte erst zu diesem Zeitpunkt die Detailplanung aufgenommen werden und die Ausschreibung erfolgen. Man sieht also, dass die Aufgaben sehr mühsam, zeitaufwändig und gewissenhaft erledigt werden müssen. 

Da Flüchtlingsunterbringung Staatsaufgabe ist, muss für jeden Schritt die Regierung bzw. ggf. sogar das Innenministerium einbezogen werden. Dem Landkreis entstehen keine Kosten, da alle Kosten direkt auf den Staatshaushalt gebucht werden. Daher ist es aber zwingend erforderlich, Kostenübernahmen abzuwarten – sonst bleibt der Landkreis auf den Kosten sitzen. 

Die Politik hat versprochen, dass keine Hallen mehr belegt werden.

Geht man vom „normalen“ Flüchtlingsgeschehen unabhängig von der Ukraine-Krise aus, wäre die Notunterbringung in Sporthallen - wenn auch mit großer Kraftanstrengung – vielleicht zu vermeiden gewesen. Allerdings hat auch das Zugangsgeschehen von anderen Geflüchteten unabhängig vom Ukraine-Konflikt massiv zugenommen.

Anfang Februar 2024 waren ca. 946 Geflüchtete aus der Ukraine und ca. 1126 aus dem Bereich Asyl im Landkreis untergebracht, insgesamt also knapp 2100 Personen. Vor der Ukraine-Krise lebten 382 Asylsuchende im Landkreis.

Zum Vergleich: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 lebten maximal 750 Asylbewerber im Landkreis bei einer Zuweisung von maximal 35 Personen pro Woche.

Haben andere Landkreise, Städte und Gemeinden auch Turnhallen belegt?

Leider ist dies immer mehr auch in benachbarten Landkreisen und Städten der Fall.