Unterbringung
Gemeinden und Landkreis erarbeiten mögliches Unterbringungskonzept für Geflüchtete
Die Situation bei den zur Verfügung stehenden Unterkunftskapazitäten für Geflüchtete im Landkreis ist auch weiterhin sehr angespannt. Das vorrangige Ziel des Landratsamtes ist es, durch die Akquise von geeigneten Bestandsobjekten und Grundstücken weitere Kapazitäten zu schaffen und Neuzuweisungen in bestehenden (Not-)Unterkünften des Landratsamtes unterzubringen.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kapazitäten bei anhaltendem Zustrom nicht ausreichen bzw. nicht schnell genug ausgebaut werden können. Personen, welche keiner Unterbringungsverpflichtung durch das Landratsamt mehr unterliegen (sog. Fehlbeleger = Anerkannte und Bleibeberechtigte), müssen dann möglicherweise ihre bisherigen Unterkünfte verlassen, damit diese Plätze Personen zur Verfügung gestellt werden können, welche zwingend in einer staatlichen Unterkunft untergebracht werden müssen.
Sofern eigenständig kein Wohnraum gefunden werden kann, droht Obdachlosigkeit. Das Landratsamt ist daher vorsorglich bereits vor mehreren Wochen frühzeitig an die Gemeinden herangetreten und hat um Rückmeldung gebeten, wie viele Unterkunftskapazitäten auf gemeindlicher Ebene vorhanden wären bzw. geschaffen werden können.
Das Landratsamt ist im Austausch mit den Gemeinden, um ein gemeinsames Konzept zu erstellen, wie im Bedarfsfall eine Verteilung der Personen auf den gesamten Landkreis erfolgen kann. Konkrete Zahlen oder ein Verteilungsschlüssel können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da sich das gemeinsame Konzept der Gemeinden und des Landkreises noch in Arbeit befindet. Die Aufgaben sollen möglichst gleichmäßig in den Landkreis-Gemeinden verteilt werden. Eine übermäßige Belastung einzelner Gemeinden soll vermieden werden.
Dem Landratsamt ist wichtig, betroffenen Personen und Gemeinden so viel Zeit wie möglich einzuräumen, um sich auf eine eventuell eintretende Verteilung einstellen zu können. Mittelfristig wird es nur möglich sein, die sehr großen Herausforderungen, vor die alle Kommunen in Bayern durch die Flüchtlingsunterbringung gestellt werden, gemeinsam zu schultern.
Wo werden die Geflüchteten untergebracht?
Ukrainerinnen und Ukrainer in Privatunterkünften, vom Landratsamt vermittelten Privatunterkünften sowie in der Turnhalle des Gymnasiums Miesbach. Alle weiteren Asylbewerber sind in dezentralen Unterkünften (vom Landratsamt in Vertretung des Freistaats angemietet) und in der Turnhalle der Berufsschule Miesbach sowie des Gymnasiums Tegernsee untergebracht.
Die Unterkunftskapazitäten im Landkreis Miesbach sind vollumfänglich ausgelastet. In den vergangenen Jahren konnte trotz zahlreicher Aufrufe kein nennenswerter Ausbau der Kapazitäten erfolgen.
Die Unterkunftsverwaltung ist daher weiterhin über jedes Angebot dankbar. Gesucht werden Unterbringungsmöglichkeiten ab 10 Personen. Angebote bitte an unterkuenfte@lra-mb.bayern.de senden.
Bei uns im Ort steht ein Haus leer. Kann dieses nicht mit geflüchteten Personen belegt werden?
Die Unterkunftsverwaltung ist angewiesen auf Angebote seitens der Gemeinden und der Bevölkerung. Jederzeit können leerstehende Gebäude gemeldet werden. Diese werden dann von der Unterkunftsverwaltung besichtigt und auf ihre Eignung geprüft. Auch erfolgt eine Priorisierung der Angebote (z.B. bzgl. Kapazität, erforderliche Umbauten, mögliche Nutzungsdauer…).
Kann mit dem Eigentümer eine Einigung erzielt werden, muss das Angebot an die Regierung von Oberbayern gemeldet werden zur Kostenübernahme. Nur mit der Kostenübernahme der Regierung darf ein Objekt angemietet werden.
Sofern Angebote nicht mehr weiterverfolgt oder abgelehnt wurden, erfolgt dies stets nach sorgfältiger Abwägung aller Gegebenheiten.
Warum wurde dieses oder jenes Haus, das als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge angeboten wurde, abgelehnt?
Warum stehen die angekündigten Container nicht schon längst?
Erst Ende November bzw. Anfang Dezember wurde die Kostenübernahme der geplanten Container für die Standorte in Holzkirchen und Hausham von der Regierung von Oberbayern bewilligt. Damit konnte erst zu diesem Zeitpunkt die Detailplanung aufgenommen werden und die Ausschreibung erfolgen.
Da Flüchtlingsunterbringung Staatsaufgabe ist, muss für jeden Schritt Regierung bzw. ggf. sogar das Innenministerium einbezogen werden. Dem Landkreis entstehen keine Kosten, da alle Kosten direkt auf den Staatshaushalt gebucht werden. Daher ist es aber zwingend erforderlich, Kostenübernahmen abzuwarten – sonst bleibt der Landkreis auf den Kosten sitzen.
Die Politik hat versprochen, dass keine Hallen mehr belegt werden.
Geht man vom „normalen“ Flüchtlingsgeschehen unabhängig von der Ukraine-Krise aus, wäre die Notunterbringung in Sporthallen - wenn auch mit großer Kraftanstrengung – vielleicht zu vermeiden gewesen. Allerdings hat auch das Zugangsgeschehen von anderen Geflüchteten unabhängig vom Ukraine-Konflikt massiv zugenommen.
Ende Januar 2023 waren 1134 Geflüchtete aus der Ukraine und 742 aus dem Bereich Asyl im Landkreis Miesbach untergebracht. Vor dem Krieg, also Anfang Februar 2022, lebten nur 382 Asylsuchende im Landkreis.