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BOS/FOS/12. Klasse

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie SchülerInnen im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen können am Schuljahresende eine Fahrtkostenerstattung beantragen.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Erstattung:


  1. Erstattung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten

  2. Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeugs für den Schulweg
    → Antrag für Privat-Kfz


Voraussetzungen für die Erstattung:

Eine Erstattung ist in der Regel möglich, wenn die folgenden Kosten im Schuljahr ab 2023/2024 überschritten werden:

  • 320 € pro Schülerin oder Schüler
  • 490 € pro Familie


Sonderregelung für Familien mit drei oder mehr Kindern:


Liegen für mindestens drei Kinder Kindergeldansprüche vor, entfällt die sogenannte Familienbelastung. In diesem Fall ist dem Erstattungsantrag ein Nachweis über den Kindergeldbezug beizulegen.