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11.05.2022

Landratsamt bereitet Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine vor

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, ab 1. Juni 2022 keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Das bringt leider einige Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich: Durch diesen sog. Rechtskreiswechsel müssen Geflüchtete aus der Ukraine in ganz Deutschland neue Anträge stellen, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Landratsamt Miesbach hat sich darauf intensiv vorbereitet und möchte nun den aufwendigen, aber leider unumgänglichen Rechtskreiswechsel zusammen mit Geflüchteten, Kommunen und Helfern so reibungslos wie möglich gestalten:

Ab sofort können Geflüchtete einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Die zweisprachigen Anträge werden diese Woche per Post verschickt. Jeder registrierte Geflüchtete erhält gleich den richtigen Antrag zugestellt. Es ist aber wichtig, dass alle Geflüchteten über 18 Jahren auf dem Antrag unterschreiben, damit der Fachbereich Arbeit und Soziales die Anträge bei Bedarf – wenn es die deutsche Rechtslage fordert – einzeln bearbeiten kann, ohne, dass weitere Anträge nötig wären. Die Anträge können auch auf der Website des Landratsamtes heruntergeladen werden oder ausgedruckt in den Rathäusern abgeholt werden. Auf welchem Weg das Formular ausgefüllt wird, spielt keine Rolle, Hauptsache, der Antrag wird so schnell wie möglich gestellt.

Schnelligkeit lohnt sich wie bei den ursprünglichen Anträgen aus Asylbewerberleistungen auch hier, denn die Anträge werden nach Antragseingang abgearbeitet.

Der Antrag samt Anlagen muss leider auch gestellt werden, wenn bereits ein Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt wurde und Leistungen ausbezahlt werden. Die Asylbewerberleistungen werden im Mai noch wie bisher ausbezahlt, ab Juni sollen dann die Sozialleistungen ausbezahlt werden, daher ist eine möglichst schnelle Antragstellung sinnvoll, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Bitte folgende Anlagen in Kopie zum Antrag einreichen: Pässe/Geburtsurkunden, Aufenthaltstitel, wenn vorhanden ein Mietvertrag und wenn Geflüchtete schon Arbeit aufgenommen haben sollten, dann ein Einkommensnachweis/Arbeitsvertrag o.ä.

Geflüchtete, die noch keinen Aufenthaltstitel beantragt haben, müssen dies unbedingt so schnell wie möglich nachholen, um Sozialleistungen zu erhalten (hier geht es zur Antragstellung).

Damit die Antragsstellung möglichst schnell und reibungslos funktioniert, bekommt jeder Geflüchtete gleich den richtigen Antrag per Post geschickt. Das ist der Unterschied zwischen Leistungsberechtigung nach SGB II oder XII:

  • Geflüchtete aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II Antrag hier).
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben, das heißt, die vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII Antrag hier).

Bitte unbedingt die Namen aller Geflüchteten an den Briefkasten schreiben. Wenn Geflüchteten keine Post zugestellt werden kann, verzögert sich die Auszahlung der finanziellen Unterstützung!

Wenn noch nicht geschehen, bitte unbedingt ein Bankkonto eröffnen zur Überweisung der finanziellen Unterstützung, sonst verzögert sich die Auszahlung erheblich. Ein Bankkonto kann normalerweise unter Vorlage eines ukrainischen Passes kostenlos eröffnet werden.

Bei allgemeine Fragen rund um Sozialleistungen und Rechtskreiswechsel hilft das Ukraine-Team unter 08025 704 0 (werktags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr).

Derzeit sind insgesamt 1.200 Geflüchtete aus der Ukrainer im Landkreis registriert. 1.059 haben einen Antrag auf Aufenthaltstitel und finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt. Alle Anträge wurden innerhalb von nur vier Wochen in einem enormen Kraftakt für das Landratsamt bearbeitet.

„Wir geben unser Bestes, um Geflüchteten aus der Ukraine in unserem Landkreis so unbürokratisch wie möglich zu helfen“, bekräftigt Landrat Olaf von Löwis.

Alle Informationen und Anträge unter www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe