Weitere Allgemeinverfügung Geflügelpest
Aufgrund der weiterhin dynamischen Ausbreitung der Geflügelpest in Europa und Norddeutschland erlassen auch alle bayerischen Landratsämter erneut Einschränkungen, die eine Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände minimieren sollen. Die Allgemeinverfügung umfasst drei Bereiche:
- Betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Sicherung der Ein- und Ausgänge, Reinigung und Desinfektion von Schutzkleidung, Arbeitsgeräten und Maschinen – genaue Auflistung in der Allgemeinverfügung)
- Verbot von Ausstellungen, Märkten, Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art
- Fütterungsverbot von Wildvögeln
Ziel ist jeweils, Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutztieren direkt oder über viruskontaminierte Materialen wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung zu minimieren und damit die Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
Die entsprechende Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Miesbach wird am kommenden Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab kommendem Donnerstag, 01.12.2022. Damit eine ausreichende Vorbereitungszeit für Geflügelhalter ermöglicht wird, ist die Allgemeinverfügung schon jetzt hier veröffentlicht.