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13.05.2022

Verwaltung empfiehlt Kreistag Erarbeitung von neuen Landschaftsschutzgebietsverordnungen

 

Der Kreistag wird sich in seiner Sitzung vom 6. Juli 2022 erneut mit den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis beschäftigen müssen: Der sog. „Beweis des Gegenteils“, der notwendig gewesen wäre wegen eines fehlenden Passus in einem alten Kreistagsprotokoll zu Landschaftsschutzgebiets-Karten, ist nicht gelungen.

Eigentlich hätte der Kreistag im Juli 2019 eine Abzeichnung der Originalkarte zu sechs Landschaftsschutzgebieten als maßgebliche Karte feststellen wollen, nachdem ein Richter den Hinweis gab, dass die Verordnungstexte ohne die im Laufe der Jahrzehnte verlorenen Originalkarte möglicherweise nicht ausreichend ist. Bedauerlicherweise fehlt aber genau der Feststellungs-Passus im Beschluss des Protokolls zur damaligen Sitzung, sodass die Verwaltung in den vergangenen Wochen die 65 Sitzungsteilnehmer der Sitzung zu ihren Erinnerungen an die Sitzung befragte, um rechtlich sauber nachzuvollziehen, ob möglicherweise nur das Protokoll fehlerhaft ist und der Beschluss wunschgemäß gefasst wurde.

19 Sitzungsteilnehmer konnten eine detaillierte Erinnerung zur Sitzung verschriftlichen. Sieben daraus können sich positiv daran erinnern, dass trotz des Fehlens im Protokoll wirklich ein Beschluss zur Feststellung der Karten gefasst wurde. Auch wenn es eher auf den Inhalt als die Anzahl der Rückmeldungen ankommt, kommt die Verwaltung in der Gesamtschau aller im aufwendigen Beweis-Prozess herangezogenen Informationen zu dem Schluss, dass der Beweis des Gegenteils nicht gelungen ist.

Die Verwaltung empfiehlt nun dem Kreistag, in seiner nächsten Sitzung eine einstweilige Sicherstellung der Gebiete zu beschließen. Damit wäre der Status Quo der Landschaftsschutzgebiete für zwei (mit Verlängerungsoption auf vier) Jahre sichergestellt, vergleichbar mit einer Veränderungssperre im Baurecht. Zugleich sollen die bisherigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen aufgehoben werden und die Verwaltung beauftragt werden, neue Verordnungen auszuarbeiten.

Die Verwaltung sieht in der Sicherstellung, Aufhebung und Erarbeitung von neuen Verordnungen die Chance, dass rechtliche Unschärfen in den derzeitigen Verordnungen beseitigt werden können. Auch können aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise der Wunsch der Gemeinden des Tegernseer Tales, Feuerwerksverbote in die Schutzgebietsverordnung aufzunehmen, geprüft und ggf. berücksichtigt werden. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen muss der Kreistag fällen.

Bis zur Sitzung sollen auch die vom Kreistag in Auftrag gegebenen Karten mit den kartographischen Überarbeitungen fertiggestellt sein und können dann als Grundlage verwendet werden.