Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde der 17 kreisangehörigen Gemeinden, der Schulverbände und der Zweckverbände wahr. In dieser Funktion ist es Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts, z.B. rund um die Durchführung von Gemeinderatssitzungen, die Fassung neuer Satzungen oder die richtige Kalkulation gemeindlicher Beiträge und Gebühren.
Wichtige Aufgabenbereiche sind weiterhin die Überprüfung und Genehmigung der Haushaltssatzungen, die rechtsaufsichtliche Überprüfung und Beratung in vielerlei Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (nicht bei übertragenen staatlichen Aufgaben), die Entscheidung über Widersprüche, die gegen Bescheide von Gemeinden eingelegt werden (z.B. Erschließungsbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge, Friedhofsgebühren, Zweitwohnungssteuer), die Beurteilung von Zuschussanträgen für Investitionsmaßnahmen der Gemeinden und die Beratung der Gemeindeverwaltungen in Angelegenheiten, die nicht übertragene staatliche Aufgaben sind.
Ferner übernimmt die Kommunalaufsicht die Organisation von Wahlen und Wahlprüfungsverfahren sowie die Beratung der Gemeinden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Schließlich werden hier auch Rechtsaufsichts-Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Gemeinden im Landkreis und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die 1. Bürgermeister der Gemeinden bearbeitet.