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15.05.2023

Vorschlagsliste der Jugendschöffen kann eingesehen werden

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.04.2023 über eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Jugendgerichte („Jugendschöffen“) abgestimmt. Die vorgeschlagenen Personen sind nach Auffassung der Mitglieder der Jugendhilfeausschusses erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren. Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Geschäftsjahren vom Jugendhilfeausschuss gewählt.

Die Vorschlagsliste kann ab Donnerstag, 18.05.2023, eine Woche lang im Landratsamt Miesbach, Fachbereich Jugend und Familie, zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich beim Bürgerservice (Rosenheimer Str. 3 in Miesbach) anzumelden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Inhalt des Jugendgerichtsgesetzes und dazu ergangene Verordnungen und Bekanntmachungen können ebenfalls eingesehen werden.