Aufhebung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest
Ende November 2022 mussten alle Landratsämter Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest anordnen. Grund dafür war die damalige Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Ausbreitung der Geflügelpest. Diese Biosicherheitsmaßnahmen können nun für Bestände unter 1.000 Stück aufgehoben werden, da das Infektionsgeschehenen bayern-, deutschland- und europaweit zurückgeht und die Risikobewertung entsprechend angepasst wurde. Die Biosicherheitsmaßnahmen zur Einstallung, Zugangsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen können ab sofort aufgehoben werden. Gesetzliche vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen über die zur Geflügelpestprävention hinaus sind natürlich weiterhin durch Geflügelhalter einzuhalten. Das Landratsamt rät darüber hinaus weiterhin zu besonderer Vorsicht bei Tieren mit Auslauf bzw. Freilandhaltung: Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen sollte der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v.a. Wassergeflügeln, zum Schutz der eigenen Tiere stets verhindert werden.
Die Auflagen betreffend der Abgabe von Geflügel außerhalb von gewerblichen Niederlassungen im Rahmen des vorbeugenden Seuchenschutzes müssen vorerst weiter aufrechterhalten werden.
Im Detail sind die Regelungen nachzulesen unter www.landkreis-miesbach.de/amtliche-bekanntmachungen