Baumpflege - aber richtig!
Untere Naturschutzbehörde warnt vor Kappungen der Krone
Überall im Landkreis werden dieser Tage Baumschnittmaßnahmen vorgenommen. Oft würden diese nicht fachgerecht ausgeführt, stellte Martina Lewald-Brudi von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Miesbach fest. Insbesondere Kappungen, also massive Rückschnitte an der Baumkrone, seien langfristig baumzerstörend. „Die Besitzer sind oft der Meinung, dass eine Baumkappung die korrekte Pflege für einen Baum ist, um ihn etwa sicherer zu machen“, sagt Lewald-Brudi. Dies treffe aber nicht zu. Die Bruchgefahr würde in den meisten Fällen nach nur wenigen Jahren erhöht. Denn Kappungen erfolgen ohne Rücksicht auf die natürliche Kronenform und zerstören damit das natürliche Gleichgewicht zwischen den Wurzeln und der Baumkrone. In den großen Schnittstellen können umfangreiche Fäulen entstehen. Als weitere Folge entstehen viele Neuaustriebe an den Kappstellen, die immer größer werden und wegen der Fäule herunterbrechen können.
„Kappungen können nicht als Baumpflegemaßnahmen bezeichnet werden“, sagt Lewald-Brudi. Werden sie trotzdem durchgeführt, kann die ausführende Firma mit Schadensersatzforderungen belangt werden. In Gemeinden mit Baumschutzsatzungen stellt die Kappung einen Verstoß dar – ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Firma oder den Eigentümer ist die Folge.
Kostenfrei bietet die UNB umfangreiche Beratung und Informationsmaterial zum Thema fachgerechte Baumpflege an. Martina Lewald-Brudi gibt unter der Rufnummer 08025-7043325 Auskünfte.