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07.03.2025

Waldbrandgefahr im Landkreis Miesbach

 

Das Landratsamt Miesbach warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gibt derzeit für den Landkreis die Stufe 4 von 5 aus. Der Brand- und Katastrophenschutz am Landratsamt sowie die Landkreis-Feuerwehrführung informieren deshalb alle Bürgerinnen und Bürger: Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen und darauf zu achten, keine offenen Flammen im Wald oder angrenzenden Gebieten zu entfachen. Das gilt auch für Rauchen, offenes Feuer und Lagerfeuer

Ferner ist zu beachten, dass bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte vollständig und dauerhaft erloschen sein.

Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Auspuffe entzünden.

Gerne möchten wir die Melde-Plattform www.daxenfeuer.de in Erinnerung rufen: Unter www.daxenfeuer.de können Daxenfeuer, Brauchtumsfeuer und sonstige Zweckfeuer kostenfrei, schnell und einfach online bei der Integrierten Leitstelle Rosenheim gemeldet werden. Das Feuer ist mit dieser Meldung nicht genehmigt, falls eine Genehmigung erforderlich sein sollte. Die Meldung des Feuers über die Plattform ist dennoch sehr hilfreich: Die Integrierte Leitstelle Rosenheim (ILS), die Landratsämter Rosenheim und Miesbach sowie die Stadt Rosenheim sehen schnell und übersichtlich Ort und Umfang der gemeldeten Feuer. Geht ein Notruf zu Rauchentwicklungen oder Feuer bei der Integrierten Leitstelle ein, kann der Leitstellen-Disponent schneller Rückschlüsse zu geplanten Feuern ziehen und so den Notruf besser einschätzen. Das Ziel ist so, mögliche Falschalarmierungen zu Daxenfeuern oder Brauchtumsfeuern zu reduzieren.

Kommt es dennoch zu einem Feuerwehreinsatz, muss der Verursacher zahlen.

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