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07.05.2025

Positionspapier DIMB und DAV - Richtigstellung durch das Landratsamt und die REO

 

Das Landratsamt Miesbach muss die Verordnungen von sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach neu erlassen. Diesen Auftrag erteilte der Kreistag, das von Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gremium, im Dezember 2022. Die Durchführung hat das Landratsamt sicherzustellen, bekam jedoch die Maßgabe mit auf den Weg, in Zusammenarbeit mit der Landkreistochter REO (Regionalentwicklung Oberland) sowie mit allen notwendigen Anspruchsgruppen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Landkreis Miesbach ein regional ausgeglichenes Angebot an Trails als Grundlage für ein Mountainbike-Tourenangebot entsteht. Dies nahmen die Verbände DIMB und DAV nun zum Anlass, in einem Positionspapier Stellung zu dem Auftrag zu beziehen, der sich bereits seit drei Jahren in der Umsetzung befindet. Gegenteilige Meinungen wie die der beiden Organisationen sind zu akzeptieren, falsche Aussagen können aber nicht stehen gelassen werden.

Auch die Untere Naturschutzbehörde hatte sich vor drei Jahren im Kreistag gegen eine Verbotspolitik ausgesprochen: regulieren, aber nicht verbieten und gleichzeitig ein Angebot schaffen. Diese Beschränkungen sollen sich lediglich auf Wege unter 1,5 Metern Breite beziehen. Die Angabe von über 2,5 Metern laut DIMB und DAV stimmt also nicht. Die derzeitigen Forststraßen- und auch Mountainbike-Touren, die auch von offizieller Seite kommuniziert werden, sind von eventuellen Sperrungen gar nicht betroffen (siehe hier). Darunter sind zum Beispiel die beliebte Erzherzog-Johann-Runde, die Runde um die Schliersbergalm, die Wallberg-Runde, Auer Alm, Neureuth, Valepp und viele mehr.

DAV und DIMB betonen, trotz wiederholter Angebote nicht zum Dialog oder zur Mitarbeit einbezogen worden zu sein. Auch dies entspricht nicht den Tatsachen. So sind beide Vereinigungen Mitglieder der Steuerungsgruppe Mountainbike der REO. Schon im Vorfeld waren die beiden Vereinigungen in Besprechungen miteinbezogen und wurden in die Arbeitsgruppe Landschaftsschutzgebiete des LK MB eingeladen. DIMB und DAV seien aber leider nicht zu Kompromissen bereit gewesen, sondern hätten die vom Kreistag auferlegte Neufassung der Landschaftsschutzgebiete schlichtweg abgelehnt.

DIMB und DAV schreiben in ihrem Positionspapier von einem nahezu flächendeckenden Radfahrverbot im Landkreis Miesbach. Dies weist das Landratsamt Miesbach zurück. Der Norden und das gesamte Leitzachtal sind zum Beispiel überhaupt nicht davon betroffen. Des Weiteren würde eine Einschränkung auch den Alltagsverkehr betreffen, also Schulwege und Einkaufswege. Dieser Behauptung widerspricht das Landratsamt ebenfalls, denn im LSG Egartenlandschaft um Miesbach zum Beispiel wird auf eine Beschränkung verzichtet. Dies haben wir gegenüber DIMB und DAV auch betont.

DIMB und DAV behaupten, dass Einheimische am stärksten betroffen seien und zeichnen ein negatives Bild für die Arbeit von Radsportvereinen im Landkreis. Dazu sagt Thorsten Schär von der REO: „Gerade im Bereich Mountainbike haben es Vereine generell schwer, denn mit ihrem Nachwuchs dürfen sie schon jetzt nicht auf unbeschilderten Trails unterwegs sein. Deshalb wollen wir ja auch für sie das Angebot von legalen Trails erweitern.“ Darüber hinaus hat der Landkreis mehr als 8 Millionen Tagesgäste und 2,5 Millionen Übernachtungen im Jahr. Viele davon nutzen hier auch die Rad-Infrastrukturen.

Da die meisten Mountainbiker oder E-Biker durchaus auf Forststraßen unterwegs sind, muss das Landratsamt als Behörde auch auf die Rechte der Grundstückseigentümer achten. Radfahren findet nicht im rechtsfreien Raum statt. „Ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer kann nun mal zum Beispiel auch kein einziger reiner MTB-Trail in der freien Natur ausgewiesen werden“, sagt Josef Faas von der Unteren Naturschutzbehörde. Leider ist weder der DIMB noch dem DAV bekannt, dass es in den vergangenen Jahren schon sehr oft zu Konflikten gekommen ist. Auch deshalb wollen wir für beide Seiten verlässliche Leitplanken aufstellen. Die Erholung der Bevölkerung ist ein Ziel einer LSG-Verordnung, weiter geht es aber auch um die Lenkung von touristischen Aktivitäten, zur Schonung der Natur und anderer legitimer Nutzungen. „Das ist unser Auftrag.“

Parallel zur Erstellung der LSGs werden seit drei Jahren geeignete Trails rein für Mountainbiker entwickelt und ausgewiesen. Dies gab es vorher noch nicht im Landkreis Miesbach. Hier hat die REO erfolgreiche Verhandlungen mit Gemeinden, Grundstückseigentümern und Versicherungen geführt.

„Wie man sieht, setzen die REO und das Landratsamt die vom Kreistag gestellten Aufgaben 1:1 um“, so eine Sprecherin des Landratsamtes. „Wir brauchen ein attraktives und nachhaltiges Mountainbike-Angebot in unserem Landkreis. Das jetzige Angebot ist veraltet und wir sind dabei, ein attraktives und legales Angebot für Mountainbiker zu schaffen – da ist es für uns zweiranging, ob in diesem Gebiet eine Sperrung auf anderen Wegen existiert oder nicht. Unser Ziel muss sein: Das Angebot muss sich so positiv entwickeln, dass die naturschutzfachlichen Sperrungen für den Nutzer keine Rolle mehr spielen“, sagt Thorsten Schär von der REO. „Das Beste ist die Sperrung, die keiner bemerkt.“

Nachdem sich die Arbeitsgruppe nun knapp drei Jahre lang mit der Neuausweisung beschäftigt hatte, erfolgt im Juli das Auslegungsverfahren. Danach tritt der Arbeitskreis erneut zusammen, und dann entscheidet erneut der Kreistag. Dies wird aber vor Oktober nicht der Fall sein.