Sperrung Elendsattel Bilanz
Vom 15. April bis 15. Mai 2025 war die Verbindungsstraße von der Valepp ins Kloo-Ascher-Tal über den Elendsattel erstmals vollständig für jeglichen Verkehr gesperrt. Grundlage hierfür war eine Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Miesbach. Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Raufußhühner in diesem besonders sensiblen Abschnitt des Natura-2000-Vogelschutzgebiets.
Aufgrund der zunehmend schneearmen Winter, wie auch in diesem Jahr zu beobachten, setzt die natürliche Sperrwirkung des Winters in dieser Zeit kaum noch ein. Dadurch wird der Forstweg bereits früh im Jahr, insbesondere im April und Mai, stark von Radfahrern und Wanderern genutzt. Gerade während der sensiblen Brutzeit kann jeglicher Verkehr, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden, eine erhebliche Störung für die stark gefährdeten Arten der Familien der Raufußhühner darstellen.
Das begleitende Monitoring zeigt deutlich positive Effekte der Maßnahme: Der Verkehr (Autos, Radfahrer und Fußgänger) konnte während der Sperrung um rund 80 Prozent reduziert werden. Diese Entlastung wirkte sich unmittelbar auf das Verhalten der Tiere aus. So belegen Wildkamera-Aufnahmen eine deutliche zeitliche und räumliche Ausdehnung der Nutzung des Gebietes durch die Raufußhühner in der Brutzeit. Dieses Verhalten erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Fortpflanzung der streng geschützten Arten.
Neben der Reduzierung von Störungen spielen auch weitere Maßnahmen eine wichtige Rolle beim Schutz dieser Arten. Auf Grundlage eines von den Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Schliersee, entwickelten Konzeptes werden daher, in enger Abstimmung mit der Gebietsbetreuung Mangfallgebirge, Lebensraumverbesserungen und ein angepasstes Prädationsmanagement umgesetzt. Ziel ist es, die Population der Raufußhühner im Natura-2000-Gebiet wieder in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen.
Auf die Sperrung wurde vor Ort größtenteils, mit nur wenigen negativen Ausnahmen, mit Verständnis reagiert. Es blieb bei einem einmaligen Vandalismusvorfall während des Sperrzeitraums an einer der Absperrungen.