Kommunales und Ordnungswidrigkeiten
Das Team 24.3 - Kommunales und Ordnungswidrigkeiten umfasst die Aufgabenbereiche der Kommunalaufsichts-, Widerspruchs-, Wahl- und Bußgeldbehörde sowie der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.
Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde der 17 kreisangehörigen Gemeinden, der Schulverbände und der Zweckverbände wahr. In dieser Funktion ist es Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts, z.B. rund um die Durchführung von Gemeinderatssitzungen, die Fassung neuer Satzungen oder die richtige Kalkulation gemeindlicher Beiträge und Gebühren.
Wichtige Aufgabenbereiche sind weiterhin die Überprüfung und Genehmigung der Haushaltssatzungen, die rechtsaufsichtliche Überprüfung und Beratung in vielerlei Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (nicht bei übertragenen staatlichen Aufgaben), die Entscheidung über Widersprüche, die gegen Bescheide von Gemeinden eingelegt werden (z.B. Erschließungsbeiträge, Wasserversorgungsbeiträge, Friedhofsgebühren, Zweitwohnungssteuer), die Beurteilung von Zuschussanträgen für Investitionsmaßnahmen der Gemeinden und die Beratung der Gemeindeverwaltungen in Angelegenheiten, die nicht übertragene staatliche Aufgaben sind.
Ferner übernimmt die Kommunalaufsicht die Organisation von Wahlen und Wahlprüfungsverfahren sowie die Beratung der Gemeinden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Schließlich werden hier auch Rechtsaufsichts-Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Gemeinden im Landkreis und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die 1. Bürgermeister der Gemeinden bearbeitet.
Staatliche Rechnungsprüfung
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Miesbach ist das überörtliche Prüfungsorgan der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften im Landkreis Miesbach, soweit diese nicht Mitglied beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind.
Die Aufgaben umfassen
- die überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung vor Ort hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in den Bereichen des Haushalts-, Abgaben- und Personalrechts.
- das Erstellen von Haushaltsgutachten und Stellungnahmen zur Finanzlage der Gemeinden, Schul- und Zweckverbände für die Kommunalaufsicht im Landratsamt
- die Beratung der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften in allen Fragen des kommunalen Finanzwesens sowie in prüfungsgegenständlichen Angelegenheiten
Wichtige Daten der Gemeinden im Landkreis Miesbach:
Zentrale Bußgeldstelle
Die "Zentrale Bußgeldstelle" übernimmt die Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten, welche dem Landratsamt in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde zur Ahndung obliegen. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Art. 1 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine Handlung, die den Tatbestand einer Bußgeldvorschrift verwirklicht und die rechtswidrig und vorwerfbar ist. Eine Bußgeldvorschrift ist wiederum eine Rechtsnorm, an die der Gesetzgeber die Rechtsfolge einer Geldbuße anknüft. Die Ahndung der "Zentralen Bußgeldstelle" erstreckt sich hierbei über eine Vielzahl von Rechtsgebieten, wie z.B. Baurecht, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Sozialrecht, usw.
Beachten Sie allerdings, dass die Verfolung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) im ruhenden Verkehr (z.B. Halt- und Parkverstöße) sowie von Geschwindkeitsverstößen - neben der Polizei - den Gemeinden als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis obliegt. Die Gemeinden können wiederum ihre Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung auf einen Zweckverband übertragen. Das Landratsamt ist in diesen Bereichen - abgesehen vorrangiger, spezieller Vorschriften - nicht zuständige Bußgeldbehörde!
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