Unser hoibehoibe-Taxi – Mobilität für Jung und Alt
Das „Eltern-Taxi“ entfällt? Der nächste Arztbesuch steht an? Ab 01. Januar 2024 wird im Landkreis Miesbach das „hoibehoibe-Taxi“ eingeführt. Mit diesem Projekt werden Nutzergruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum mobiler. Zudem wird die Sicherheit auf den Straßen unterstützt, indem das Unfallrisiko von Selbstfahrern unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss gesenkt wird.
Dieses Projekt gilt als mittelfristige Übergangslösung bis zur Umsetzung integrierter Mobilitätsmaßnahmen für ein langfristig sinnvolles ÖV-Angebot in unserem Landkreis. Aufgrund der dringenden Notwendigkeit haben sich VertreterInnen aus Politik und Verwaltung innerhalb kürzester Zeit dazu entschlossen, den BürgerInnen einen niederschwelligen Zugang zu subventionierten Taxi-Wertschecks zu ermöglichen.
Wer kann das hoibehoibe-Taxi nutzen?
- Jugendliche* (14 – 26 Jahre)
- SeniorInnen* (ab 65 Jahren)
- InhaberInnen des Schwerbehindertenausweises* (Merkzeichen G, aG)
*jeweils mit Erstwohnsitz im Landkreis Miesbach
Unser Wertscheck-Kreislauf
Wie funktioniert das hoibehoibe-Taxi?
- Wertscheck-Erwerb: In Ihrer Wohnsitzgemeinde können Sie gegen Vorlage des Ausweises ein Wertscheckpaket, welches pro NutzerIn auf einen monatlichen Höchstwert von 60€ begrenzt ist, für 30€ Eigenanteil erwerben. Auch unterhalb des monatlichen Höchstwertes beträgt der Eigenteil immer 50% des Gesamtwertes.
- Taxi-Fahrt buchen: Die gewünschte Fahrt muss sich innerhalb des Landkreises Miesbach befinden und bei einem teilnehmenden Taxiunternehmen zum regulären Taxitarif bestellt werden. Vergewissern Sie sich vor Fahrtantritt, ob Ihr gewünschtes Taxiunternehmen die Wertschecks annimmt. Bei einer Fahrt mit mehreren Personen muss mindestens eine Person im Fahrzeug anspruchsberechtigt sein, um die Wertschecks einlösen zu können.
- Taxi-Fahrt mit Wertschecks zahlen: Die Fahrt kann anteilig mit den Wertschecks bezahlt werden. Die Wertschecks werden wie Bargeld akzeptiert und auf den Fahrpreis angerechnet. ACHTUNG: Eine Auszahlung von Wechselgeld bei Unterschreitung des Wertschecks-Betrags ist nicht möglich. Ein den Wertscheck übersteigender Differenzbetrag muss zusätzlich entrichtet werden. Beispiel: Fahrpreis 13€ = 2 x 5€ Wertscheck + 3€.
TIPP: Zusammen fahren lohnt sich! Denn: Man zahlt die Strecke, nicht die Personenanzahl. Und zudem schont man die Umwelt. #gemeinsamfahrensparen
NUTZUBGSBEDINGUNGEN & GÜLTIGKEIT: Die Wertschecks können nur bei teilnehmenden Taxiunternehmen für Fahrten innerhalb des Landkreises Miesbach eingelöst werden! Sie sind während der gesamten Laufzeit des Angebotszeitraumes gültig, maximal jedoch bis zum 31.12.2027. Bei einem vorzeitigen Maßnahmenende können nicht-eingelöste Wertschecks bei der zuständigen Gemeinde, Marktgemeinde oder Stadt zurückgetauscht werden.
Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei der Erstabholung der Wertschecks in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen, welcher die Nutzungsbedingungen unterschreiben darf. Bei Folgeabholungen ist dann kein Erziehungsberechtigter mehr notwendig. Mitarbeitende von sozialen Einrichtungen mit stationärem Aufenthalt, die für berechtigte Nutzer die Wertschecks bei der Gemeinde abholen, müssen die vom Nutzer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter bereits unterschriebenen Nutzungsbedingungen vorlegen.
Alle weiteren Informationen zu den Nutzungsbedingungen finden Sie hier (aktualisiert am 05.09.2024). Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Wo kann ich die Wertschecks einlösen? (Teilnehmende Taxiunternehmen)
Die Wertschecks können Sie bei allen teilnehmenden Taxiunternehmen einlösen. Zudem sind die Fahrzeuge als Erkennungszeichen mit einem hoibehoibe-Taxi Aufkleber gekennzeichnet.
Falls Sie sich unsicher sind, rufen Sie einfach beim Taxiunternehmen Ihres Vertrauens an und fragen nach.
Alle teilnehmenden Taxiunternehmen finden Sie hier:
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Wo kann ich die Wertschecks erwerben? (Gemeinden & Städte)
Die Wertschecks können in Ihrer zuständigen Gemeinde, Marktgemeinde oder Stadt, in welcher Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind, für nur 50% des tatsächlichen Einlöse-Wertes erwerben.
Kontaktaufnahme
Bei spezifischen Fragen Ihre Gemeinde, Marktgemeinde oder Stadt betreffend (z.B. Möglichkeit des Wertscheck-Erwerbs außerhalb der regulären Abholzeiten) wählen Sie bitte hier im Kontaktformular "Kontakt Gemeinde" und weiter unten Ihren zuständigen Ansprechpartner
aus. Bei allgemeinen Fragen, Wünschen und Anregungen rund um das hoibehoibe-Taxi wählen Sie bitte „Kontakt Landratsamt“ aus.
Hier sind alle AnsprechpartnerInnen und die jeweiligen Wertscheck-Abholzeiten unter "Hinweis" aufgelistet:
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Warum gibt es das hoibehoibe-Taxi?
Bereits im Februar 2022 wurde dem Landratsamt Miesbach das Projekt „50/50-Taxi“ von der JU des Kreisverband Miesbach als Anregung vorgelegt. Dieser Anstoß wurde in Kombination mit dem Vorbild des 50/50 Mobil im Landkreis Landshut als Grundlage für unser jetziges Vorhaben genommen. Im März 2023 hat die Stabsstelle Mobilitätsentwicklung mit der Planung begonnen.
Das Projekt „hoibehoibe-Taxi“ ist in erster Linie als mobile Überbrückungshilfe zwischen dem Wegfall des Anruf-Sammel-Taxis (zum 31.12.2023) und der zukünftigen Umsetzung integrierter Mobilitätsmaßnahmen für ein langfristiges, sinnvolles ÖV-Angebot im Landkreis Miesbach gedacht. Aufgrund der Kürze der vorhandenen Vorbereitungszeit sowie der Mittelfristigkeit der Projekt-Laufzeit haben sich Politik sowie Verwaltung dazu entschieden eine Lösung zu implementieren, die relativ gesehen mit einer kurzen Vorbereitungszeit (keine Ausschreibung notwendig) und maximaler Kosteneffizienz (keine Zusatzkosten für Softwarelösungen und Telefonzentrale) einhergeht. Zudem sollte potentiellen NutzerInnen ein niederschwelliger Zugang ermöglicht werden.
Den aktuellen Sachstand der Mobilitätsentwicklung kann man hier einsehen. Insbesondere die Ergebnisse aus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sowie des Integrierten Mobilitätskonzeptes, welche im Frühjahr 2025 erwartet werden, haben Einfluss auf die Laufzeit des hoibehoibe-Taxis. Langfristig ist es vorgesehen, den Landkreis u.a. mit sogenannten On-Demand-Verkehren zu erschließen. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Mobilitätsentwicklung.