Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
-Information zum Umgang mit Ihren Daten und Ihren damit verbundenen Rechten nach Artikel 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) –
Der Schutz der uns anvertrauten Daten ein uns großes Anliegen. Daher informieren wir Sie hier zum Umgang mit Ihren Daten und Ihren damit verbundenen Rechten.
Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und sonstiger datenschutzrechtlicher einschlägiger Bestimmungen für die Datenerhebung ist der Landkreis Miesbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch Landrat Olaf von Löwis of Menar.
Fax: 08025 704-77040 (Zentral)
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An wen können Sie sich bei Anliegen rund um den Datenschutz wenden?
An den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie –auch vertraulich- unter:
Stabsstelle 1.4 Datenschutz
Haus B
Rosenheimer Str. 3
DEU - 83714 Miesbach
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Was sind die Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legen fest, dass es für jede so genannte Verarbeitung einer rechtlichen Grundlage bedarf. Der Begriff der Verarbeitung ist dabei sehr weit gefasst, damit ist beispielsweise auch das Erheben, Speichern, Verarbeiten bis hin zum Löschen der Daten umfasst. (Art. 4 S. 1 Nr. 2 DSGVO). Daneben hat die Verarbeitung auch zweckbezogen und nur in erforderlichem Umfang zu erfolgen (Art. 5 DSGVO).
Zweck der Verarbeitung ist in der Regel die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, hier im Internetangebot besonders durch Information der Landkreisbewohner und der breiten Öffentlichkeit. Weitere Datenschutzinformationen zum Internetangebot finden sie unter dem einschlägigen Abschnitt.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich damit, soweit nichts Anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolge, erforderlichen Daten zu verarbeiten.
andere Fälle
Hat der Landkreis Miesbach von Ihnen für einen bestimmten Verarbeitungszweck eine Einwilligung eingeholt, so dient Art. 6 Abs.1 Buchstabe a DSGVO als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge (vgl. auch Information unter „Wie ist das mit Einwilligungen in die Verarbeitung?“).
Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betreffende Person ist, so stützt sich diese auf Art. 6 Abs.1 Buchstabe b DSGVO. Das gilt auch für Verarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung.
Beruht die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, zum Beispiel beim Vollzug eines Gesetzes der die für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe c) DSGVO als Rechtsgrundlage. Sind lebenswichtige Interessen bedroht, erfolgt die Verarbeitung nach Art. 6 Abs.1 Buchstabe d).
Ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich – und handelt es sich nicht um eine von Ihr in Erfüllung Ihrer Aufgabe als Behörde vorgenommene Verarbeitung – so ist Art. 6 Abs.1 Buchstabe f DSGVO einschlägig. Dies gilt nicht, wenn die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheit der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Weitere Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Bayerischen Datenschutzgesetz, jeweils nach Verarbeitungsvorgang dem Bundesdatenschutzgesetz und den von unseren Organisationseinheiten anzuwendenden verfahrensrechtlichen und fachgesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit der jeweils oben genannten Grundlage der Verarbeitung.
Freiwilligkeit und Widerspruch
Beim Fehlen gesetzlicher Pflichtangaben besteht unter Umständen die Möglichkeit, Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung zu versagen, Bußgelder zu verhängen oder strafrechtliche Konsequenzen in die Wege zu leiten.
Für freiwillige Angaben gilt: Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können jedoch unter Umständen Anträge oder Anfragen nicht vollständig bearbeitet werden, teilweise auch nicht durchgeführt werden. Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.
Werden personenbezogene Date an Dritte übermittelt und wenn ja, an wen?
Im Einzelfall kann es zur Erfüllung unsrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben - insbesondere bei der Bearbeitung einer Anfrage oder Beschwerde, eines Widerspruches oder einer Klage - erforderlich sein, dass das Landratsamt personenbezogene Daten anderen – in der Regel öffentlichen Stellen- übermittelt bzw. gegenüber offenlegt. Als Empfänger von personenbezogenen Daten kommen hiernach insbesondere in Betracht:
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Rechts- und Fachaufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte;
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Gerichte zur Durchführung von Gerichtverfahren der jeweiligen Rechtswege
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bayerische und andere öffentliche Stellen als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter.
Im Rahmen der Gewährleistung von Anhörungs- und Beteiligungsrechten werden auch an nichtöffentliche Stellen –ausschließlich in erforderlichem und gesetzlich geregeltem Umfang- personenbezogene Daten übermittelt. Das sind beispielsweise die Träger öffentlicher Belange wie Telekommunikationsunternehmen und Versorger.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung (Protokoll-) Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage von Teil 2 (Sicherheit in der Informationstechnik) des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerischen E-Government-Gesetz) verarbeitet werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. In der Regel sind das 10 Jahre, Abweichungen sind je nach Verarbeitung auf Grund abweichender Regelungen aber möglich.
Die Löschung oder Vernichtung erfolgt datenschutzkonform nach den einschlägigen Vorschriften der DSGVO und dazu erlassener Regelungen (z.B. DIN 66399).
Werden Daten automatisierten Entscheidungsfindungen zugeführt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet im Landratsamt Miesbach nicht statt.
Welche Rechte stehen Ihnen bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten zu?
Datenschutz ist ein Grundrecht und damit ein wesentlicher Teil Ihres Rechts auf Persönlichkeitsschutz (informelle Selbstbestimmung) und damit eine Grundvoraussetzung für unseren freiheitlich- demokratischen Staat. Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nachfolgende Rechte zu:
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Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Das betrifft die Information, ob und welche Daten bei uns zu Ihrer Person gespeichert werden.
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Sollten personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
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Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Das ist im Rahmen der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben in der Regel der Fall.
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Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
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Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
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Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls ein Ausschluss dieser Rechte können sich dabei insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung selbst sowie aus Art. 9, 10 und 20 BayDSG ergeben.
Wie ist das mit Einwilligungen in die Verarbeitung?
Einwilligungserklärungen sind im Landratsamt Miesbach relativ selten erforderlich, da für die überwiegende Anzahl von Verarbeitungen durch unser Haus entsprechende Vorschriften in Fachgesetzen oder Verfahrensvorschriften geregelt sind (vgl. Abschnitt Rechtsgrundlagen und Zwecke). Einwilligungserklärungen müssen in jedem Fall freiwillig und in informierter Weise unmissverständlich abgegeben werden (Art. 4 S. 1 Nr.11 DSGVO), sie können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs, 3 DSGVO).
Weitere Informationen
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn diese Seite) genannten Kontaktdaten erreichen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Seine Kontaktdaten sind:
Fax: 089 217672-50
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Besondere Informationen zum Internetauftritt
Diese Datenschutzerklärung (Informationen entsprechend Art. 13 ff. Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Internetauftritts unter https://www.landkreis-miesbach.de sowie auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus den dortigen Formularen, sie gilt ergänzend zur allgemeinen Datenschutzerklärung besonders hinsichtlich des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und Ihrer dort dokumentierten Rechte.
Allgemeines
Datenübermittlung und Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere nachfolgende Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
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Datum und Uhrzeit der Anforderung
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Name der angeforderten Datei
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Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
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Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
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verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
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vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
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übertragene Datenmenge
Technische Umsetzung:
Web-Server wird betrieben durch
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck und in anonymisierter Form verarbeitet; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Der Standort der Server ist ausschließlich Deutschland.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Mit dem Besuch unserer Webseite werden je nach Nutzung der angebotenen Dienste Daten in erforderlichem Umfang an die nachfolgenden Dienstleister übermittelt:
Betrieb des Web-Servers
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Vorlesefunktion
Wir möchten möglichst vielen Nutzern einen breiten und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Zugang zu unserer Homepage ermöglichen. Im Sinne der Barrierefreiheit wird daher auf der Homepage eine Vorlesefunktion angeboten.
Bei Nutzung dieser Vorlesefunktion werden die dafür erforderlichen Daten (wie z. B. Browsereinstellungen) übermittelt an die Firma:
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Gefahrenabwehr betreffend die Sicherheit in der Informationstechnik
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung (Protokoll-) Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage von Teil 2 (Sicherheit in der Informationstechnik) des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerischen E-Government-Gesetz) verarbeitet werden.
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