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Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz

Der Aufgabenbereich „Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz“ deckt eine große Bandbreite verschiedenster spezifischer Aufgaben der klassischen inneren Verwaltung ab. Der Fachbereich unterglieder sich hierbei in die Teams "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", "Brand und Katastrophenschutz" und "Kommunales und Ordnungswidrigkeiten". 

Im Team "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" sind die Rechtsgebiete Öffentliche Sicherheit und Ordnung (insbesondere Versammlungen und Veranstaltungen, Kaminkehrer-Angelegenheiten mit Feuerbeschau, Glückspielrecht und Lotteriewesen sowie Spielhallen, motorsportliche Veranstaltungen), Waffen- und Sprengstoffrecht (insbesondere Privatwaffenbesitz, Waffenherstellung und -handel, Erlaubnisse zum Erwerb von Pulversprengstoff, Sprengstofflehrgänge), Jagd-, Fischerei- und Waldrecht (insbesondere Vollzug der Jagdgesetze (Jagdscheine, Abschlusspläne, Jagdreviere, Jagdbeirat, Kreisjagdberarter), Vollzug des Fischerei- und Jagdrechts) und das Gewerbe- und Gaststättenrecht (insbesondere Gewerbeanmeldungen, Privatkliniken, Bewachungsgewerbe, Makler, Reisegewerbe, Heilpraktiker, Gaststättenrecht) verortert. 

Das Team "Brand- und Katastrophenschutz" umfasst insbesondere die Aufgabenbereiche des Feuerwehrwesens einschließlich der Landkreis-Feuerwehrführung, die vielfältigen Tätigkeiten als Katastrophenschutzbehörde (u.a. Tätigkeiten im Rahmen der V-Organisation (Bereich: Innere Sicherheit, Ernährungssicherstellung), Bildung "Führungsgruppe Katastrophenschutz", Abwicklung von Schadensfällen nach Katastophenfall) und BOS-Funklagen

Das dritte Team "Kommunales und Ordnungswidrigkeiten" übernimmt die Tätigkeiten der Kommunalaufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Kommunen, Schul- und Zweckverbände (u.a. Beratung und Auskünfte gegenüber Gemeinden, rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung der gemeindlichen Haushalte, rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Gemeinden, Durchführung von Aufsichtsbeschwerde- und Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren), fungiert zugleich als Widerspruchsbehörde im Bereich des Kommunalabgabenrechts und ist für die Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden zuständig. Darüber hinaus werden durch das Team alle Ordnungswidrigkeiten des Landratsamtes Miesbach, welches dieser als Kreiverwaltungsbehörde zur Ahndung obliegt, verfolgt (Zentrale Bußgeldstelle). Auch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist bei der Kommunalaufsicht angesiedelt. 

Auf den oben im Text eingebetteten Internetseiten erhalten Sie nähere Informationen und Ihren genauen Ansprechpartner für den jeweiligen Aufgabenbereich.