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Naturschutz

Ziel der Naturschutzarbeit ist es, die Arten-Vielfalt, Lebensraum-Vielfalt und Erholungs-Qualität unserer Landschaft und Heimat zu erhalten, weiter zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe nimmt die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren aller Art Stellung. Wichtige Aufgabe ist dabei die Beratung der Planer und Vorhabensträger. Daneben organisieren wir u.a. Landschaftspflegemaßnahmen des Landkreises.

 

Fachstelle Naturschutz in Verfahren

Bauvorhaben, Bauleitplanung und sonstige Verfahren:

Außenbereich


hilfreiche Unterlagen:

 

Bayrischzell, Fischbachau, Kreuth, Schliersee, Rottach-Egern:

Telefon: 08025 704-3321
Fax: 08025 704-73321
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Bad Wiessee, Gmund, Holzkirchen, Otterfing, Tegernsee, Valley:

Telefon: 08025 704-3326
Fax: 08025 704-73326
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Hausham, Irschenberg, Miesbach, Warngau, Waakirchen, Weyarn:

Telefon: 08025 704-3328
Fax: 08025 704-73328
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Innenbereich, Grünordnung

Ansprechpartner:

Telefon: 08025 704-3324
Fax: 08025 704-73324
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Telefon: 08025 704-3323
Fax: 08025 704-73323
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Ansprechpartner im Naturschutzrecht

  • Rechtliche Beurteilung von Eingriffen und Entscheidungen nach Naturschutzrecht
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Schutzgebieten
  • Stellungnahmen für andere Ämter
  • Vorkaufsrechtsanfragen
  • Betretungsregelungen

Gmund, Holzkirchen, Otterfing, Waakirchen, Warngau:

Telefon: 08025 704-3335
Fax: 08025 704-73335
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Bad Wiessee, Hausham, Kreuth, Miesbach, Rottach-Egern, Tegernsee:

Telefon: 08025 704-3331
Fax: 08025 704-73331
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Bayrischzell, Fischbachau, Irschenberg, Schliersee, Valley, Weyarn:

Telefon: 08025 704-3334
Fax: 08025 704-73334
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Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Ansprechpartner nach Themen:

Naturschutzprojekte und Artenhilfsmaßnahmen

Telefon: 08025 704-3320
Fax: 08025 704-73320
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Artenschutz

Kein Ergebnis gefunden.

Sie befinden sich nicht auf der Seite eines Reiseveranstalters, der Safaris in Afrika organisiert, sondern bei der Vollzugsbehörde für Artenschutz am Landratsamt Miesbach – der Unteren Naturschutzbehörde!

Kein Ergebnis gefunden.

Die Untere Naturschutzbehörde kommt durch Beschlagnahmungen, Haushaltauflösungen, Dachbodenfunde, Erbstücke, Verkäufe, Exporte, Verarbeitung im Musikinstrumentenbau, Schmuckherstellung, Holzverarbeitung, Bastelbedarf und vielem mehr tagtäglich mit exotischen, lebenden und toten Exponaten und Teilen davon in Berührung.

Besitzer, Erben, Finder, Verarbeiter oder Händler, die derartige Exponate verkaufen wollen, benötigen dafür eine sog. Vermarktungsbescheinigung.

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Vielen ist nicht bekannt, dass selbst die Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni), um nur ein Bespiel zu nennen, unter die Schutzbestimmungen des Artenschutzes fällt. Sie steht in Europa sogar unter Höchstschutz. Der Bestand in der Natur ist sehr stark  gefährdet, die Art ist vom Aussterben bedroht.

Aus diesem Grund dürfen nur Nachzuchten (d. h. in Gefangenschaft geborene und gezüchtete oder künstlich vermehrt Tiere) gehandelt werden. Die Mitnahme artgeschützter Tiere oder Pflanzen als Souvenir aus dem Urlaub ist strafbar. Eine sogenannte  "Naturentnahme“ ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich geahndet.

Die Griechische Landschildkröte unterliegt wie viele andere Tiere einer Melde- und Kennzeichnungspflicht.

 

Vollzugsbehörden:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

  • Vollzugsbehörde und wissenschaftliche Behörde des WA für die Bundesrepublik Deutschland
  • Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Exemplare geschützter Arten

Regierung von Oberbayern

  • auf Landesebene
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

Landratsamt Miesbach

  • Untere Naturschutzbehörde
  • auf kommunaler Ebene
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Biber und Hornissen
  • Meldebehörde für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (§7 BArtSchV)
  • Ausstellung von Vermarktungsbescheinigungen

 

Auffangstation für Reptilien

Auffang- und Pflegestation für Greifvögel und Eulen

Internetseiten:

 

Weitere Informationen für Interessierte

Wichtige Dokumente:

 

Ansprechpartner im Landratsamt:

Telefon: 08025 704-3333
Fax: 08025 704-73333
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Baumnaturdenkmäler, Baumschutz

Der Begriff Baumschutz wird häufig als Synonym für Gehölzschutz verwendet. Er steht für Maßnahmen, Rechtsnormen oder Richtlinien, die einzelne Gehölze oder einen Gehölzbestand (mehrere Gehölze eines Gebietes) vor mechanischen oder chemischen Beeinträchtigungen schützen soll. Beschädigungen oder Fällungen/Rodungen sollen vermieden oder ausgeglichen werden (Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Der Baumschutz ist vor allem bei Baumaßnahmen, Betrieb von Straßen und Gewerbeanlagen, aber auch bei landwirtschaftlicher oder privater Nutzung zu beachten.

Baumpflege beinhaltet Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung der Vitalität eines Baumes, ebenso wie den Erhalt der Stand- und Verkehrssicherheit des Baumes.

Telefon: 08025 704-3325
Fax: 08025 704-73325
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Biber

Telefon: 08025 704-3324
Fax: 08025 704-73324
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Biodiversitätsberatung


Ansprechpartner:

Telefon: 08025 704-3322
Fax: 08025 704-73322
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Fledermausschutz

Fledermaus gefunden?

Ansprechpartner im Notfall:

Dr. Christina Nußstein, Tel.: 0174 / 99 12 898

oder

Dr. Doris Gohle, Gailkircher Str. 7, 81247 München, Tel.: 089 / 54 89 05 48, E-Mail: d.gohle@gohle.org

Ansprechpartner im Landratsamt:

Telefon: 08025 704-3322
Fax: 08025 704-73322
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Weitere Informationen und Tipps was Sie in einer solchen Situation machen können finden Sie hier auf der Internetseite des LBV:

Fledermaus gefunden- Was tun?

Der Fledermausschutz im Landkreis Miesbach braucht Unterstützung!
Die Koordinationsstelle für Fledermausschutz sucht in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Einsteiger in den aktiven Fledermausschutz.

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Wenn es dunkel wird, beginnt die Zeit der Fledermäuse. Von den Menschen oft unbemerkt gehen sie dann in Wäldern, Gärten, Alleen und an Gewässern auf Insektenjagd. Dabei vertilgen die harmlosen, kleinen Säugetiere auch jede Menge Schadinsekten. Mit Tagesanbruch kehren sie in ihre Unterschlüpfe zurück, die je nach Art in Dachböden, Spalten an Gebäuden wie z. B. hinter Fensterläden und Holzverschalungen oder aber in Baumhöhlen gelegen sein können. Haben sie ein geeignetes Quartier bezogen, bleiben sie diesem oft über viele Generationen treu und bringen dort ihre Jungtiere, für gewöhnlich ist es nur eines pro Jahr zur Welt. Oft leben Fledermäuse jahrelang in enger Nachbarschaft mit den Menschen, ohne dass diese von ihren heimlichen Untermietern wissen. Dabei werden leider auch immer wieder (meist unwissentlich) Quartiere durch z. B. einen Gebäudeabriss, Umbau oder einer Baumfällung zerstört. Der Verlust eines Quartierstandortes kann jedoch das Ende für die gesamte Kolonie bedeuten! Daher benötigen diese nützlichen und faszinierenden Tiere unseren besonderen Schutz.

Kein Ergebnis gefunden.

Wenn Sie Interesse haben, sich im Fledermausschutz zu engagieren dann werden sie doch Fledermaus-Botschafter!

Ob bei der Betreuung von Quartieren, Zählungen im Sommer, der Suche nach neuen Quartieren, der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei auftretenden Fragen, bei Fledermauskastenkontrollen, im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, bei Exkursionen oder der Pflege von geschwächten oder verletzten Tieren, die möglichen Einsatzbereiche und Mitmachaktivitäten sind vielfältig und können je nach Wissensstand, Interesse und verfügbarer Zeit eingebracht werden.

Es bedarf keiner besonderen Vorkenntnisse im Fledermaus- oder Artenschutz, das Thema ist auch für Neueinsteiger geeignet!

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten in das Thema Fledermausschutz einsteigen? Dann melden Sie sich bei uns.

Kontakt:

Dr. Doris Gohle, Gailkircher Str. 7, 81247 München, Tel.: 089 / 54 89 05 48, E-Mail: d.gohle@gohle.org

Telefon: 08025 704-3322
Fax: 08025 704-73322
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Hagpflegeprogramm

Das Hagpflegeprogramm wurde im Jahre 1986 gemeinsam mit dem Umweltministerium, dem Amt für Landwirtschaft in Miesbach, den Bayerischen Forstämtern Schliersee und Kreuth sowie der Städtischen Forstverwaltung Gotzing ins Leben gerufen.

Der Erfolg des Programms ist heute überall in der Flur sichtbar.

Die Landwirte erhalten im Rahmen dieses Programms einen finanziellen Ausgleich, wenn sie Hage und Hecken in ökologisch wünschenswerter Weise pflegen und erhalten.

Dies geschieht durch freiwillige Vereinbarungen, die der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miesbach, mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer oder Pächter abschließt.

Die Kosten hierfür tragen der Freistaat Bayern und der Landkreis Miesbach.

Der Landwirt verpflichtet sich hierbei:

  • Hage und Hecken vor Verbiss durch das Weidevieh zu schützen
  • Im eingezäunten Hagbereich keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
  • Im Hag oder in der Hecke vorhandene Lücken mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu schließen.

Was soll mit diesem Programm erzielt werden?

  • Nach der Anlage bzw. Ergänzung von Hagen soll nunmehr eine gezielte Pflege der Haglandschaft angeregt werden.

Einzäunung der Hage und Hecken zum Schutz vor Verbiss durch das Weidevieh

  • Dies ist notwendig, damit sich im Mantel des Gehölzsaumes junge Bäume und Sträucher ungestört entwickeln können. Sie sind für den Fortbestand der Hage und Feldholzbestände lebensnotwendig.

Keine Düngung – kein Pflanzenschutzmitteleinsatz im eingezäunten Hagbereich

  • Im abgetrennten Hagstreifen wird sich bald eine artenreiche Vegetation entwickeln. Dieser Raum stellt somit ein wertvolles Rückzugsgebiet für viele bedrohte Pflanzen- und Tierarten dar.

Auf die richtige Pflege kommt es an!

  • Bei der Pflege des Hages ist auf eine möglichst vielfältige Mischung von heimischen Bäumen und Sträuchern zu achten. Je artenreicher der Hag zusammengestellt ist, umso reichhaltigeres Leben stellt sich in ihm ein.
  • Die Nutzung von Bäumen soll einzelstammweise erfolgen und nur wenn ausreichender Nachwuchs vorhanden ist. Erfahrungsgemäß stellt sich dieser ein, wenn eine Strauchschicht den jungen Bäumen Schutz bietet.
  • Im Hag sollten nach Möglichkeit auch alle Altersklassen von Bäumen vertreten sein. Auch alte hohle Hagbäume sind zu erhalten. Sie bieten Höhlenbrütern, Fledermäusen und Insekten wertvollen Lebensraum.

Hornissen und Wespen

 Wespen- und Hornissenberater für die jeweiligen Gemeinden des Landkreises:

Dokument anzeigen: Abwehr von Wespen
Dokument anzeigen: Wussten Sie
Wussten SiePDF, 213 kB

Ansprechpartner im Landratsamt:

Telefon: 08025 704-3333
Fax: 08025 704-73333
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
Kontaktformular
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Landschaftspflegemaßnahmen

Telefon: 08025 704-3320
Fax: 08025 704-73320
E-Mail schreiben
Kontaktformular
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Pferdekennzeichen

 

Ansprechpartner:

Telefon: 08025 704-3336
Fax: 08025 704-73336
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Rechtsfragen zum Naturschutz

Telefon: 08025 704-3330
Fax: 08025 704-73330
E-Mail schreiben
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Schlangen

Viele Menschen verbinden Schlangen nicht unbedingt mit positiven Empfindungen. Beim Sichten einer solchen kommt häufig die Assoziation „giftiger Schlangenbiss“ und daraus resultierend Schmerzen oder gar Schlimmeres auf. Auch in unserem Landkreis kommen einige wenige Schlangenarten vor. Damit wir beim Sichten einer Schlange oder Blindschleiche, die viele für eine Schlange halten, die aber eigentlich zu den Echsen gehört, nicht in Panik geraten, sondern vielmehr dankbar für die Artenvielfalt in unserer Natur sind, finden Sie unter dem nachfolgenden Link Fotos und „Steckbriefe“ der in unserem Landkreis vorkommenden Schlangen. Wir möchten Ihnen das Wissen um das Verhalten oder das Beuteschema der einzelnen Schlangenarten vermitteln, um so zu erreichen, dass wir uns der Funktion von Schlangen – wie von vielen anderen Tierarten auch – im Gefüge der Natur bewusst werden und vielleicht auch bei dem ein oder anderen vorhandene Ängste und Vorbehalte gegenüber dieser Art abbauen können.


Ansprechpartner:

Telefon: 08025 704-3327
Telefon: 0151 42231514 (mobil)
E-Mail schreiben
Hinweis: Postadresse: Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
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Weitere Informationen:

Naturschutzwacht

Für Unterstützung der Naturschutzbehörden wurde am Landratsamt Miesbach als Untere Naturschutzbehörde eine „Naturschutzwacht“ gebildet. Die Mitglieder der Naturschutzwacht sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der unteren Naturschutzbehörde im Außendienst. Sie sind eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 

Die Naturschutzwacht leistet allgemeine Aufklärungsarbeit: 
Die Naturschutzwacht soll als personelle Verstärkung in der Natur das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mit gestalten, durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort wirken sowie allgemein Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur vermitteln. Die Naturschutzwacht soll allerdings auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Naturschutz überwachen und Verstöße verfolgen und ahnden. 
 
Die Naturschutzwacht hat Vollzugsaufgaben: 
Naturschutzwacht hat die hoheitliche Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.
Die Mitarbeiter der Naturschutzwacht werden auch in anderen Bereichen zur Unterstützung der Naturschutzbehörde eingesetzt. Dazu gehören insbesondere    

  • Kontrolle von Naturschutzauflagen in Genehmigungsbescheiden
  • Mitwirkung bei der Durchführung und der Kontrolle von Förderprogramme, insbesondere  bei der Überprüfung der Einhaltung von Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Naturschutzbehörden, 
  • Mitwirkung bei der Betreuung von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten sowie kartierten Biotopen, 
  • Erfassung von Veränderungen in der Natur und Meldung an die Behörde, 
  • Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen (z.B. Amphibien, Fledermäuse etc.)

Bürger der Landkreises Miesbach, die Interesse an einer Mitarbeit in der ehrenamtlichen Naturschutzwacht des Landkreises haben, können sich jederzeit an die Naturschutzbehörde wenden.
 
Informationen über die Naturschutzwacht finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Naturschutzbeirat

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde bei der Naturschutzbehörde am Landratsamt Miesbach entsprechend der gesetzlichen Regelungen ein Beirat aus sachverständigen Personen gebildet.
Der Naturschutzbeirat ist ehrenamtlich tätig und besteht aus fünf Mitgliedern sowie fünf Stellvertretern. Er ist für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die aktuelle Amtszeit endet Ende August 2019.
 
Im Beirat vertreten sind Fachleute aus dem Bereich des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, Vegetationskunde, Hydrologie, sowie aus dem Agrar- und Forstbereich. Vertreten sind sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich überwiegend
dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen, sowie sonstige Sachverständige, die sich ebenfalls mit diesen Aufgaben befassen.
 
Insbesondere vor Erlass von Rechtsverordnungen sowie bei behördlichen Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat der Naturschutzbeirat ein Mitwirkungsrecht.
 
Der Beirat kann jederzeit auch auf eigene Initiative bestimmte Maßnahmen bzw. Diskussionen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Naturschutzbehörde anregen.