Gleichstellung
Die zentrale Aufgabe von Gleichstellungsbeauftragten ist es, Frauen und Männer zum Thema Gleichberechtigung zu beraten und zu unterstützen. Mit der Durchführung und Förderung von gleichstellungsrelevanten Projekten und Initiativen sowie der Zusammenarbeit mit weiteren Stellen und Gremien soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft gefördert werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Miesbach ist Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Miesbach und in der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten (LAG).
Gesetzliche Grundlagen und Ziele
Ziel ist es, für die Verwirklichung des Verfassungsauftrages „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ einzutreten.
Die Grundlagen und Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus dem 1996 beschlossenen Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männer (BayGlG).
Ziele des Gleichstellungsgesetzes sind unter anderem:
- Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind
- Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen
Presse und Aktuelles
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