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Staatliches Schulamt

Aktuelles

Besuch einer schulartunabhängigen Deutschklasse in den Jahrgangstufen 5 und 6 ab dem Schuljahr 2024/25

  • Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schülern gibt es ab dem Schuljahr 2024/25 ein bayernweit gültiges Konzept zur schulischen Erstintegration.
  • Das Angebot richtet sich an schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die neu zugezogen sind, gemäß ihres Alters die Jahrgangsstufen 5 oder 6 besuchen und dem Regelunterricht aus sprachlichen Gründen noch nicht adäquat folgen können.
  • Aktuell wird für den Landkreis Miesbach mit zwei Klassenstandorten geplant: in Holzkirchen und in Miesbach.
  • Die Anmeldung erfolgt - wie für alle Schülerinnen und Schüler üblich - zunächst an der zuständigen Sprengelschule. Sollte der Besuch einer schulartunabhängigen Deutschklasse in Jgst. 5/6 infrage kommen, meldet die Sprengelschule dies dem Staatlichen Schulamt. Dort wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Sollte es zu einer Aufnahme in eine schulartunabhängige Deutschklasse kommen, erhalten die Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Zuordnungsschreiben.
  • Wichtig: Die besuchte Schulart, an der die Klasse angeboten wird, legt nicht den weiteren Bildungsweg bzw. den grundsätzlich zu erreichenden Schulabschluss fest. Die dort behandelten Inhalte sind schulartunabhängig.   
  • Für Jugendliche der Jahrgangsstufen 7 bis 9 sind landkreisweit ebenfalls zwei Deutschklassen klassischen Formates geplant. Die Aufnahme erfolgt - wie bisher - über die sprengelgemäß zuständige Mittelschule. 

Sie haben Interesse am Lehrerberuf an Grund- oder Mittelschulen?

Hier finden Sie Auskünfte des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Wegen in den Lehrerberuf: Lehrer werden in Bayern

Sie sind bereits Lehrkraft (auch anderer Schularten) und haben Interesse an einem Vertragsangebot für eine befristete Anstellung an Grund- und Mittelschulen

Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Regierung von Oberbayern für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen: Stellenangebote im Nachrückverfahren


Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Staatliche Schulamt Miesbach ist die zuständige Schulaufsichtsbehörde für alle Grundschulen und Mittelschulen im Landkreis Miesbach. 

Zentrale Aufgaben sind dabei:

  • Organisation des Unterrichts und der Schulen
  • Personalmanagement und Personalförderung
  • Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
  • Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung
  • Dienstrechtliche Aufgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungsmanagement
  • Weitere Aufgaben

Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben Staatlicher Schulämter in Bayern finden Sie hier: 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Mai 2023


Verantwortliche

Fachlicher Leiter

Jürgen Heiß, Schulamtsdirektor

Rechtlicher Leiter

Olaf von Löwis of Menar, Landrat

Stellvertretende Fachliche Leiterin

Andrea Pelters-Mönkemeier M.A., Schulamtsdirektorin

Verwaltungsangestellte

Susanne Riedl - 08025 704-9504

Angelika Strein - 08025 704-9503

Sybille Heß - 08025 704-9508

Personalrat

Aufgaben des Örtlichen Personalrats

Die Personalräte haben die Aufgabe, die Interessen der Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten gegenüber den vorgesetzten Dienststellen zu vertreten. Das Personalvertretungsgesetz gesteht den Personalräten erhebliche Rechte zu und regelt durch Mitbestimmung und Mitwirkung ein Beteiligungsverfahren, an das Dienststelle und Personalrat gleichermaßen gebunden sind.

(Um einem Irrtum vorzubeugen: Der Personalrat trifft keine Entscheidungen der Schulbehörden. Er kann sie beeinflussen und er kann, falls er sich mit seiner Dienststelle nicht einigt, die strittige Angelegenheit der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorlegen.)

Initiativrecht

Insbesondere verfügt er über ein allgemeines Initiativrecht, mit dessen Hilfe er Maßnahmen beantragen kann, welche der Dienststelle und den Beschäftigten dienen. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Dienstvereinbarungen durchgeführt werden

Abgrenzung zu Berufsverbänden

Es gibt also kaum eine für die Beschäftigten wichtige Maßnahme oder Entscheidung, an der der Personalrat nicht beteiligt wird und es gibt auch kaum eine beamtenrechtliche oder soziale Schwierigkeit, in der man sich nicht vertrauensvoll an den zuständigen Personalrat wenden kann. Für Widersprüche gegen Verwaltungsakte und für Klagen vor den Gerichten ist der Personalrat allerdings nicht zuständig. Hierbei steht einem dann zuverlässig die Rechtsabteilung eines Berufsverbandes zur Seite.

Anregungen und Beschwerden

Er hat ferner Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Dienststellenleiter auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Information

Zur Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrages hat die Dienststelle die Verpflichtung, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. Bei jedem Staatlichen Schulamt besteht ein Personalrat, bei jeder Regierung ein Bezirkspersonalrat und ein Personalrat für Sonderschulen und beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Hauptpersonalrat.

Beteiligungsrechte

Die Beteiligungsrechte des Personalrats umfassen 27 Fälle der Mitbestimmung in personellen, sozialen und innerdienstlichen Bereichen, 13 Fälle der Mitwirkung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten und 7 allgemeine Aufgaben. Unter anderem wird der Personalrat an folgenden Maßnahmen beteiligt:

  1. bei der Einstellung nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes
  2. bei Beförderungen (z. B. Lehrer A 12 + AZ)
  3. bei Versetzungen und Abordnungen von mehr als 3 Monaten Dauer gegen den Willen des Beamten
  4. bei der Ablehnung oder beim Widerruf von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
  5. bei der Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien
  6. bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  7. bei der Gewährung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen
  8. beim Erlass von Disziplinarverfügungen und bei Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens
  9. bei der Verlängerung der Probezeit
  10. bei allgemeinen Fragen der Fortbildung und bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen


In den Fällen der Ziffern 1 bis 5 wird der Personalrat automatisch von der Dienststelle beteiligt, in den übrigen Fällen nur dann, wenn der betroffene Beschädigte die Beteiligung des Personalrats beantragt

Beschwerden

Schließlich hat jede/r Beschäftigte die Möglichkeit, sich jederzeit mit Beschwerden an den Personalrat zu wenden. Er wird sie prüfen und wenn sie ihm berechtigt erscheinen, gegenüber der Dienststelle vertreten.
Bei Anfechtungen von Dienstlichen Beurteilungen benötigt man einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsabteilung eines Lehrerverbandes. Der Personalrat kann hier nur im Allgemeinen weiterhelfen.

Anfragen

Sie können sich jederzeit mit Wünschen oder Fragen an den Personalrat wenden

Vorsitzender des örtlichen Personalrats im Landkreis Miesbach

Telefon privat: 08036 303 8063
Mobil privat: 0152 3395 7580
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Adresse exportieren

Schulberatung

Hier finden Sie eine Liste der zuständigen Lehrkräfte im Bereich der Schulpsychologie und der Schulberatung für das Schuljahr 2024/25.

Fortbildungen

Auf der Internetseite FIBS finden Sie die aktuellen Fortbildungsangebote aller Anbieter.

FIBS

 

Fachberatung

Die hier aufgelisteten Fachberaterinnen und Fachberater des Staatlichen Schulamtes Miesbach (Stand Schuljahr 2024/25) erreichen Sie über das Sekretariat der jeweiligen Schule.

  • FB Sport an Grundschulen: Bestvater Claus - GS Irschenberg
  • FB Sport an Mittelschulen: Hofmann Andreas - MS Schliersee
  • FB Musik an Grundschulen: Bommer Ursula - GS Bayrischzell
  • FB Informatik I, EDV, WinSV, ASV: Schmitt Thomas - MS Holzkirchen
  • FB Wirtschaft: Huber Simone - MS Holzkirchen
  • FB Englisch an Grundschulen: Norrefeldt Monika - GS Otterfing
  • FB Englisch an Mittelschulen: Mohr Birgit - MS Holzkirchen
  • FB Verkehrserziehung u. Unfallverhütung: Komma Heiko - MS Miesbach
  • FB Ernährung / Gestaltung: Werschnik Evi - MS Schliersee
  • FB Förderlehrkräfte: Buchberger Beate - MS Holzkirchen
  • FB Umwelt: Lehner Stephanie - GS Gmund
  • ASV-Multiplikatorin I: Julia Aquila - GS Holzkirchen I
  • ASV-Multiplikatorin II: Thaler Margret - GS Elbach
  • Beratung Migration: Schweighofer Martina - MS Holzkirchen
  • Beratung Digitalisierung: Komma Heiko - MS Miesbach
  • Schulentwicklungsmoderatorin: Müller Anke - GS Hausham
  • Schule-Wirtschafts-Expertin: Grundbacher Anita - MS Miesbach
  • Datenschutzbeauftragte: Lechner Stefanie - GS Otterfing
  • Beauftragte für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung (BiUSE): siehe Inklusionsberatung

Inklusionsberatung

Hier finden Sie Informationen und Kontaktdaten zur Inklusionsberatung im Landkreis Miesbach.

Für Schulleitungen: Beauftragte für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung (BiUSE) in den Schulamtsbezirken Miesbach und Bad Tölz


Für Eltern, Schülerinnen und SchülerInklusionsberatungsstelle am Staatlichen Schulamt Miesbach

Inklusionsberatungsstelle am Staatl. Schulamt
Am Windfeld 9
83714 Miesbach
Telefon: 0152 026 881 41
E-Mail oder Kontaktformular

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